Ein Asylsuchender (oder ist es ein Flüchtling? Um diesbezügliche Zweifel zu umschiffen, lassen Sie uns den Mann einfach als „Asyflüten“ bezeichnen; eine Erklärung dieses Begriffs folgt am Ende unseres Märchens).
Also, ein Asyflüte geht in einer deutschen Stadt die Straße entlang, als plötzlich ein helles Licht vor ihm aufleuchtet und eine wunderschöne Frau vor ihm steht. Diese ist in ein Gewand aus schneeweißen Spitzen gehüllt und trägt ein Diadem mit einem goldenen Euro-Zeichen im blonden Haar.
Die Erscheinung spricht unseren verdatterten Asyflüten mit süßer Stimme an und sagt: „Habe keine Furcht. Ich bin die gute Fee Germania Demens und, weil du immer fleißig um Integration bemüht warst, nie Ausdrücke wie „Scheiß-Deutscher“ oder „Schweinefleischfresser“ in den Mund genommen und nie bei der Sozialhilfe gemogelt hast, sollst Du heute drei Wünsche frei haben. Also, sag‘ an: was ist Dein erster Wunsch?“
Unser Mann überlegt nicht lange und sagt: „Ich wünsche mir ein schönes Haus, mit 12 Zimmern, Wintergarten, Grün rings herum, Swimming-Pool nach hinten raus und das alles in der allerbesten Wohnlage der Stadt.“ Die gute Fee schwenkt ein Stäbchen, das sie in der Hand hält und ping! – das gewünschte Haus ist da.
Unser Asyflüte ist hin und weg und, als er sich wieder etwas gefasst hat, sagt die Fee: „Nun lass mich deinen zweiten Wunsch wissen.“
Unser Mann sagt, nach kurzem Nachdenken: „Ich wünsche mir ein tolles Auto der absoluten Oberklasse mit allem Zipp und Zapp.“ Die Fee schwenkt abermals ihre Stäbchen – ping! – und da steht ein Mercedes SL65AMG.
„Jetzt sage mir deinen dritten Wunsch.“
Unser Asyflüte denkt einen Tick länger nach und sagt dann: „Ich möchte ein 100%-iger, echter Deutscher sein.“ Das Stäbchen macht zum dritten Mal ping! – das Haus ist weg, das Auto ist weg, unser Mann steht in irgendwelchen alten, abgetragenen Klamotten da und hat soeben eine zweite Hypothek auf seine bescheidene Etagenwohnung aufgenommen, um seine letzte Steuer-Nachforderung bezahlen zu können.
Ein Märchen? Entscheiden Sie selbst, werter Leser.
Quo usque tandem
P. S.: Ich bin noch eine Erklärung zu dem Begriff „Asyflüte“ schuldig:
Bekanntlich kommen ja bereits seit Jahrzehnten (aber seit vergangenem Jahr in geradezu springflut-artiger Multiplikation) Menschen aus allerhand exotischen Weltgegenden zu uns, welche der lobenswerte Wunsch beseelt, den Deutschen zu helfen, indem sie ihnen die erdrückende Last ihres Reichtums abnehmen.
Der Anspruch dieser Zuwanderer auf Aufnahme und Versorgung durch den deutschen Steuerzahler liegt – je nach Sachlage – in dem Artikel 16a des Grundgesetzes bzw. den Bestimmungen der „Genfer Flüchtlings-Konvention“ von 1951 (sowie deren Erweiterung von 1967) begründet.
Grundgesetz und Genfer Abkommen beinhalten unterschiedliche Parameter in Bezug auf die Begriffe „Verfolgung“ und „Fluchtursache“ und damit auf die Voraussetzungen für Aufnahme- und Schutz-Gewährung. Unter geschickter Ausnutzung dieser Gegebenheit, sind die politischen Entscheidungsträger Deutschlands dazu übergegangen, die Integranten der nach Europa brandenden (aber in letzter Instanz regelmäßig in Deutschland auflaufenden) Migrations-Ströme in geradezu bewundernswerten Spagaten heute als „Asylsuchende“, morgen als „Flüchtlinge“ zu etikettieren – je nachdem, was besser in ihren Kram der Umvolkung Deutschlands passt.
Von dem Wunsch beseelt, unseren bereits bis an die Grenzen der menschlichen Belastungsfähigkeit für das Wohl unseres Landes kämpfenden politischen Eliten künftig die Notwendigkeit solch anstrengender Eiertänze zu ersparen, bin ich auf die geniale Idee gekommen, in Zukunft mit Bezug auf sämtliche im Zuge der gegenwärtigen Völkerwanderung Einlass nach Deutschland Begehrenden (ohne Rücksicht auf Herkunft, Migrations-Motiv oder Plausibilität ihrer Angaben) offiziell die Mehrzweck-Bezeichnung „Asyflüten“ zu verwenden.