Quantcast
Channel: Jouwatch
Viewing all articles
Browse latest Browse all 5603

Menschenrecht auf Hass

$
0
0

Von Viktor Resumen

Unser sogenannter Justizminister, der aber anscheinend von Recht wenig Ahnung hat, Heiko Maas, bemüht sich ja intensiv darum, in Zusammenarbeit mit einer langjährigen bewährten Stasi-Spitzel-Dame, gegen Hass im Internet vorzugehen. Zwar pöbelt auch er selbst bei ihm passender Gelegenheit; aber das ist natürlich etwas anderes. Was “Hass” ist, definiert er lieber selbst. Schließlich ist er auf unerfindliche Weise Minister geworden. Das ist doch schon mal was. Das macht ihm so leicht keiner nach. Bei der heruntergekommenen SPD (ich war lange Mitglied) kann man sich über nichts mehr wundern.

Auch sonst wird von Polit-Funktionären der Altparteien gegen “Hass im Internet” gewettert. Der ist angeblich total rechtswidrig. Das klingt geradezu witzig: Spätesten seit den gutachtlichen Bewertungen von Staats- und Verfassungsrechtlern und seit Köln kann jeder wissen, dass es jene Polit-Funktionäre mit Recht und Gesetz, persönlicher Sicherheit für die Menschen, dem “Wohl des deutschen Volkes”, auf das sie ihren Amtseid geleistet haben, nicht so ernst nehmen. Rechtsstaatlichkeit scheint ihnen weitgehend scheißegal zu sein, was immer Sprüche sie so von sich geben mögen, um die Leute an der Nase herumzuführen und einzulullen. Merkel & Co riskieren vermutlich keine Übergriffe von ihnen hereingelassener Täter; wir bezahlen Steuern für ihre Personenschützer usw.. Merkel und viele andere haben auch keine Kinder. (Natürlich sind die meisten Migranten keine Straftäter, aber reichlich viele sind es.)

Aber wenn es bei Hass im Internet um sie selbst geht, dann sieht die Welt anders aus, dann hört der Spaß auf. Dann muss man plötzlich selbstverständlich das Recht durchsetzen – und möglichst etwas mehr. Für Beleidigungen im Internet sind Polizisten, Staatsanwälte und Richter zuständig, von denen man genügend haben sollte und die man angemessen ausstatten müsste. Dass es daran drastisch mangelt, haben ,unsere’ Polit-Funktionäre selbst zu verantworten, und es störte sie nicht, solange nur normale Bürgerinnen und Bürger darunter litten. Man könnte sogar die Frage aufwerfen, ob nicht bestimmte an sich strafbare Hass-Äußerungen mittlerweile, angesichts der beharrlichen brutalen Verfassungsverstöße durch das Widerstandsrecht gemäß Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes gedeckt sind.

Und sonst? Äußerungen des Hasses ohne Verstoß gegen Strafrecht müssen die Polit-Funktionäre der Altparteien, die selbst AfD-Leute mit Hass-Äußerungen hemmungslos überschütten, ertragen, auch wenn es ihnen schwerfällt, zumal sie erkennen, dass ihnen die Felle davonschwimmen. Hass-Äußerungen diesseits des Strafrechts gehören zur Meinungsfreiheit, sind insofern ein Menschenrecht. Es wäre völlig unverständlich, gäbe es keinen Hass auf Leute, die vielfältig und dauerhaft die Verfassung und anderes Recht, die ihren Amtseid brechen, die persönliche Sicherheit, Rechtssicherheit weitgehend abschaffen, die die Bürger für ihre rechtswidrige Politik ausplündern, die ihnen Heimat und Zukunft nehmen, die dieses Land ruinieren. Die Erkenntnis, dass dies so ist, breitet sich immer mehr aus, und so wird der Hass wachsen, was immer auch Heiko Maas verfassungswidrig unternimmt.

Dass sich der Hass auf Akteure verfassungsverräterischer Politik ausbreitet, kann man sogar positiv sehen – eben als Indiz für die Verfassungstreue von Bürgerinnen und Bürgern.

 

 

 

Flattr this!


Viewing all articles
Browse latest Browse all 5603