Von Felizitas Küble
CSU: Unterstützung für die Wahlfreiheit der Familien
Joachim Unterländer, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration des Bayerischen Landtags, erklärt:
„Wir unterstützen Familien bei der Wahl, ob sie ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder zu Hause selbst betreuen wollen. Die Opposition möchte den Familien diese Wahlfreiheit erheblich erschweren, doch staatliche Betreuungsangebote und Betreuung zuhause sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden.“
„Es ist traurig, dass die Familien in Bayern nun länger auf die Einführung des Landesbetreuungsgeldes warten müssen“, sagt Schreyer-Stäblein. „Gerade bei Familien mit vielen Kindern und dementsprechend hohen Aufwendungen wäre diese Sozialleistung des Freistaates dringend nötig – je eher, desto besser. Die Verzögerungstaktik der SPD-Fraktion ist daher zutiefst unsozial.“
Zentrale Voraussetzung für den Anspruch auf Betreuungsgeld ist, dass die Familien keine nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Das Bayerische Betreuungsgeld kann grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat eines Kindes beansprucht werden.
Es wird 150 Euro monatlich für höchstens 22 Lebensmonate betragen.
„Die Eltern in Bayern wollen das Betreuungsgeld und sie werden es auch bekommen“, erklären die beiden CSU-Politiker. „Die Opposition täte gut daran, echte Wahlfreiheit bei der Kindererziehung zu unterstützen, statt unseren bayerischen Familien ihre politische Ideologie aufzuzwingen.“
Quelle: http://www.csu-landtag.de/index.php?ka=1&ska=4&idn=1104#.Vu8AFTHwDAU
Bayern: CSU will Kinder-Betreuungsgeld einführen – SPD verzögerte dies