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Heiko Maas und das Nein

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Von Thomas Böhm

Immer wenn irgendein Politiker meint, etwas sagen zu müssen, ist der „Spiegel“ bereit, den Nonsens in die Welt zu posaunen. Das gilt besonders, wenn „Spiegels“ Liebling Heiko Maas etwas verlauten lässt.

Da sich die Legislaturperiode so langsam dem Ende zu neigt, ist unserem Justizminister anscheinend aufgefallen, dass er eigentlich Justizminister und nicht nur Hassminister ist und so spuckt er wieder medienwirksam große Töne:

Bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts hat die SPD den Druck auf ihre Koalitionspartner CDU und CSU erhöht. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte der „Bild am Sonntag“: „Die Verschärfung des Sexualstrafrechts darf nicht länger blockiert werden. Die Reform ist dringend notwendig, um eklatante Schutzlücken zu schließen.“

Auch eine „Nein-Heißt-Nein“-Lösung, bei der der verbale Widerstand des Opfers zu einer Verurteilung des Täters führen kann, befürworten die Sozialdemokraten. „Für eine praxistaugliche ,Nein heißt Nein‘-Lösung sind wir offen.“…

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sexualstrafrecht-sozialdemokraten-erhoehen-druck-auf-union-a-1097133.html

Diese „Nein-Nummer“ ist in Wirklichkeit natürlich eine „Null-Nummer“, denn sie schließt die am meisten gefährdeten, weil schutzlosesten Personen aus – einfach aus dem Grund, weil die sogenannten Flüchtlinge unter Heiko Maas anscheinend weiterhin über dem Gesetz stehen:

Die deutschen Behörden haben unter den Flüchtlingen mehrere hundert Kinderehen registriert. Das geht aus einem Bericht der „Bild“-Zeitung hervor, die sich auf Zahlen aus den Bundesländern und Informationen der Justizministerkonferenz beruft.

In den allermeisten Fällen seien minderjährige Mädchen bereits in der Heimat mit einem Erwachsenen verheiratet worden, anschließend machten sie sich auf den Weg nach Deutschland, so das Blatt.

Die Behörden in Bayern hätten bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 Fälle von Verheirateten unter 18 Jahren registriert. In Baden-Württemberg seien 117 Fälle festgestellt worden. In Nordrhein-Westfalen habe eine Auswertung der Bezirksregierung Arnsberg mindestens 188 Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen ergeben…

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_78094920/hunderte-faelle-von-kinder-ehen-unter-fluechtlingen-.html

Für einen Minister, der gerne, wenn es politisch denn gewollt und nützlich ist, jeden und alles kontrolliert, ist es ein Armutszeugnis, dass vor seinen Augen diesbezüglich das Recht aus religiösen Gründen aus den Angeln gehoben wird:

Die Flüchtlingswelle stellt die deutsche Justiz vor große Herausforderungen. Das gilt auch für Gerichte in Franken.

Denn mit dem großen Strom von Asylbewerbern kommen viele minderjährige Mädchen (meistens aus Syrien), die bereits verheiratet sind, mit ihren Partnern ins Land. Nun muss geklärt werden, wie mit diesen Paaren umgegangen wird und ob solche Ehen, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurden, auch in Deutschland gültig sind. Der Begriff Scharia bezeichnet das islamische Recht und umfasst alle Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten sind.

Zwei fränkische Gerichte liegen bei einem Fall komplett auseinander. Darum geht es: Ein 15-jähriges Mädchen und ihr 21-jähriger Ehemann – beide sind zudem Cousine und Cousin – flohen aus Syrien und leben nun in Aschaffenburg. Das dortige Jugendamt erkennt diese Ehe nicht an, hatte die Jugendliche von ihrem Mann getrennt und wurde ihr Vormund. Dagegen protestierte der Gatte. Es kam zur Verhandlung beim Familiengericht. Das Jugendamt berief sich dort darauf, dass das Mädchen nicht zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Lage sei und die Tragweite einer Ehe nicht absehen könne. Deswegen dürften ihr Aufenthalt und der Kontakt mit ihrem Mann vom Jugendamt bestimmt werden.

Das Familiengericht entschied, dass die deutschen Regelungen für Minderjährige gelten und nicht der Schutz der Ehe, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurde.

Ganz anders urteilt das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in diesem Fall, nach dem Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Familiengerichts eingelegt worden waren. Das hob den Beschluss aus Aschaffenburg auf und bestätigte, dass die Kinderehe rechtskräftig sei. Ein Zivilregisterauszug und die Bestätigung der Eheschließung seitens des Scharia-Gerichts hätten das belegt. Daher könne das Jugendamt nicht über die junge Frau bestimmen, entschieden die Bamberger Richter…

http://www.infranken.de/regional/bamberg/Kinderehe-nach-Islam-Recht-bei-uns-erlaubt;art212,1914740

Ein Justizminister, der somit in Deutschland die Scharia unterstützt, in dem er Kinderehen zulässt, der Kinder, die eben nicht so einfach „Nein“ sagen können, verheiraten und damit vergewaltigen lässt,  ist eine Schande für Deutschland!

 

 

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