AfD-Vizechefin Beatrix von Storch kratzt wegen Ärger mit Kardinal Lehmann am Konkordat
Von Albert Wunsch
Wie aus den Medien zu entnehmen war, hat AfD-Vizechefin Beatrix von Storch gefordert, die Kirchensteuer nicht mehr durch den Staat einziehen zu lassen. Dieses Privileg sei Teil des Reichskonkordats – eines Vertrages also, den die Nazis mit dem Heiligen Stuhl geschlossen hätten. Im Text eines Facebook-Posts heißt es: „Möge die Kirche sich trennen von den Privilegien, die ihr Adolf Hitler einräumte“. Diese Einlassung durch Frau von Storch erfolgte nach kritischen Äußerungen durch Kardinal Karl Lehmann über die AfD, indem sie ein Facebook-Video an den scheidenden Bischof richtete: Dort äußerte sie: „Sie werden mir sicher zustimmen, dass eine Institution in der Nachfolge Christi ihre staatlichen Privilegien eigentlich nicht auf einen Vertrag mit dem Dritten Reich gründen sollte – oder?“. Lehmann möge sich trotz seines Ausscheidens als Mainzer Bischof für ein Ende des Reichskonkordats einsetzen. Dazu einige zur Selbstkritik und zur besseren Einordnung dieses historischen Vorgangs anregende Anmerkungen:
Fahren wir deshalb nicht auf Autobahnen, weil sich Adolf Hitler für sie einsetzte?
Die meisten Leserinnen und Leser werden mir sicher zustimmen, dass, wenn ein öffentlich bekannter Mörder beispielsweise ein Kind vor dem Ertrinken bewahrte, dies trotz Allem eine gute Tat ist. Sicher käme Niemand auf die Idee, sich ‚von So-Einem’ nicht retten lassen zu wollen. Aufmerksame Leserinnen und Leser werden mir sicher auch zustimmen, dass Sie die älteren bundesdeutschen Autobahnen nicht deshalb meiden, weil Adolf Hitler sich nach der Machtergreifung im Jahre 1933 stark für den raschen Ausbau dieser Schnellstraßen einsetze. Ebenso nachvollziehbar ist es, dass auch ein Vertrag mit ca. 10-jährigem Vorlauf, durch den die Katholische Kirche ihren Status in einer schwierigen Zeit absichern konnte, nicht deshalb per se verwerflich wird, weil der Vatikan ihn mit dem deutschen Reich abschloss. Alle Zeitgenossen, welche sich auf dem Hintergrund heutiger Erkenntnisse und Fakten mit den Ereignissen einer zurückliegenden Epoche befassen, müssen bzw. sollten lernen, dass diese Sichtweise den in der Zeit lebenden und handelnden Menschen logischer Weise fehlte. Vorschnelle Urteile wirken dann schnell als neunmalkluge Verbal-Ergüsse, im Kern sind sie häufig eine populistische Anmaßung. Dies gilt auch für vorschnelle Wertungen für Ereignisse in der Zeit ab 1933 in Deutschland. Auch die AfD versucht, die Zukunft unseres Landes mitzugestalten. Manche Denkansätze erscheinen aufgreifenswert, andere sind abzulehnen. Eine halbwegs angemessene Bewertung über die Richtung und Folgen dieser politischen Initiative wird erst in 20 – 30 Jahre möglich sein. Aber diese Sichtweise kann nicht heute schon genutzt werden.
Das Konkordat zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich war überfällig!
Um die Beweggründe zur Entstehung des Konkordates besser einordnen zu können, hier einige wichtige Hintergrundinformationen: Nachdem frühere Vereinbarungen über das Verhältnis von Staat und Kirchen im Deutschen Reich durch die November-Revolution nach dem 1. Weltkrieg und die Weimarer Reichsverfassung (WRV) an Geltung verloren hatten, bemühten sich sowohl der Heilige Stuhl als auch Politiker der katholischen Zentrumspartei in den 1920er Jahren wiederholt um den Abschluss eines neuen Konkordats zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich. Aber die Reichsregierungen der Weimarer Republik weigerten sich konstant, in der Frage der Konfessionsschulen, des Religionsunterrichts und der finanziellen Leistungen des Staates an die Kirche nach Artikel 138 der WRV den Forderungen der Kurie entgegenzukommen. Schon bald nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten unter Adolf Hitler wurden die Verhandlungen über ein Reichskonkordat wieder aufgenommen. Dass dabei die Initiative von Seiten der deutschen Regierung ausging, ist historisch gesichert. Die Situation der Stagnation veränderte sich rasant, als Adolf Hitler – wenige Wochen nach der Machtergreifung – in seiner Regierungserklärung vom 23. März 1933 den Kirchen ihre Rechte garantiert und das Christentum als „unerschütterliches Fundament des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes“ bezeichnet hatte. Auf dieser Basis wird dann am 20. Juli 1933 für die katholische Kirche der – als Reichskonkordat bezeichnete – Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene. In ihm wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Es ist auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland gültig.
Als dem Staat das Geld für seine Verpflichtungen fehlte, erfand er die Kirchensteuer
Nun einige Fakten zur – als „Privileg“ bezeichneten – Kirchensteuer: Wer sich ein wenig mit der Entstehung dieser Steuer befasst wird schnell feststellen, dass es sich im Kern um keine Abgabe zu Gunsten der Kirchen handelt, sondern eine zur Entlastung des Staates. Dies mag verwunderlich klingen, ist es aber nicht, wenn die Beweggründe offensichtlich werden. Denn in der Folge des Friedenvertrages mit Frankreich (Reichsdeputationshauptschluss von 1803) wurde das gesamte Vermögen in der Hand der Kirchen, geistlicher und religiöser Institutionen (z.B. Orden), dass die öffentliche Funktion der Kirche betraf, von der staatlichen Gewalt (Fürstentümer, Grafschaften usw.) beansprucht. Im Gegenzug übernahm der säkularisierte Staat weitgehend die Sorge für den Unterhalt von Kirchen und Pfarren. Mit der damals allen staatlichen Behörden eigenen umsichtigen Sparsamkeit wurde in den Jahren nach 1803 die Situation geschaffen, dass die Kirchen für einige Zeit auch leidlich mit diesen Zuwendungen zurecht kamen. Doch als die finanziellen Aufgaben der Kirche durch die Bevölkerungszunahme sowie die starke soziale Verarmung im Zuge der Industrialisierung wuchsen, konnten die politischen Gemeinden der übernommenen Finanzierungs-Aufgaben nicht mehr angemessen nachkommen. Hinzu kam, dass im Gefolge der revolutionären Bewegungen von 1848 viele am Grundbesitz haftenden dinglichen und persönlichen Leistungen, also Zehnt und andere Abgaben in Geld und Naturalien, sowie persönliche Handdienste wegfielen. Den kirchlichen Vermögensträgern wurde für diese Ertragsminderung keine Entschädigung geleistet. Angesichts dieser und anderer Einnahmeminderungen wurde den Kirchen dann von der ‚öffentlichen Hand’ das Besteuerungsrecht anfangs aufgezwungen, um sich so staatlicherseits zu entlasten. In Kurzform: Der Staat übernimmt per Enteignung (fast) alle kirchlichen Besitztümer und verpflichtet sich im Gegenzug, die Kosten für die kirchlichen Aufgaben zu übernehmen. Als ihm das zu teuer wird, erfindet er eine Zusatz-Abgabe zu Absicherung dieser Aufgaben und nennt sie „Kirchensteuer“. Hätte man den über Jahrhunderte angewachsenen Besitz der Kirchengemeinden nicht enteignet, würde der Grund für eine Steuer entfallen. Hier von einem Privileg zu sprechen, verkehrt die Abläufe ins Gegenteil. Und den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat, welcher ohne größeren zusätzlichen Aufwand so ‚nebenbei’ erfolgt, lässt sicher dieser von den Kirchen recht gut als Dienstleitung bezahlen. Ob wir diese Diskussion auch hätten, wenn der Staat zur Entlastung seiner Aufgaben für alle Bedürftigen eine eigene ‚Sozial-Steuer’ erfinden würde?
Entsprang die Attacke von Beatrix von Storch nur dem Ärger über Kardinal Lehmann?
Aber vielleicht ist die Initiative der AfD-Vizechefin Beatrix von Storch ja auch nur eine Replik in Richtung Kardinal Lehmann, weil dieser Gespräche mit der AfD abgelehnte. So äußerte er sich im Deutschlandfunk: Das nationalistisches „Gerüchlein“ sei ihm zu groß. Kardinal Lehmann fügte aber hinzu: „Vielleicht ist die Zurückweisung allein auf die Dauer kein Heilmittel.“ Falls die Äußerungen von Beatrix von Storch zu Konkordat und Kirchensteuer im Grunde ein Gegenangriff aufgrund eigenem ‚Angepiekst-Sein’ waren, sollte die deutsche Öffentlichkeit diesen Einlassungen keine besondere Beutung zuschreiben. Durch die hier zusammengetragenen Verdeutlichungen können sich jedoch – quasi als Beipack-Effekt – all jene Zeitgenossen, welche immer schon die Kirchensteuer als ein nichthinnehmbares Privileg der Kirchen ansahen, durch diese Klarstellung von ihrem bisherigen Irrglauben selbst befreien. Copyright: Dr. Albert Wunsch, 41470 Neuss, Im Hawisch 17
Dr. Albert Wunsch ist Psychologe, Diplom Sozialpädagoge, Diplom Pädagoge, Kunst- und Werklehrer sowie promovierter Erziehungswissenschaftler. Bevor er 2004 eine Lehrtätigkeit an der Katholischen Hochschule NRW in Köln (Bereich Sozialwesen) begann, leitete er ca. 25 Jahre das Katholische Jugendamt in Neuss. Im Jahre 2013 begann er eine hauptamtliche Lehrtätigkeit an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in Essen / Neuss. Außerdem hat er seit vielen Jahren einen Lehrauftrag an der Philosophischen Fakultät der Uni Düsseldorf sowie der CVJM-
Hochschule in Kassel und arbeitet in eigener Praxis als Paar-, Erziehungs-, Lebens- und Konflikt-Berater sowie als Supervisor und Konflikt-Coach (DGSv). Er ist Vater von 2 Söhnen und Großvater von 3 Enkeltöchtern.
Seine Bücher: Die Verwöhnungsfalle (auch in Korea und China erschienen), Abschied von der Spaßpädagogik, Boxenstopp für Paare und: Mit mehr Selbst zum stabilen ICH – Resilienz als Basis der Persönlichkeitsbildung, lösten ein starkes Medienecho aus machten ihn im deutschen Sprachbereich sehr bekannt. Weitere Infos: www.albert-wunsch.de