Das politische Establishment Deutschlands befindest sich gegenwärtig im Modus des fieberhaften Aktivismus im Zusammenhang mit einer (durch den „Verschärfungs-Papst“, Bundes-Justizminister Maas angeschobenen) sog. „ Reform des Sexualstrafrechts“,; diese beabsichtigt (sic) „das Selbstbestimmungs-Recht der Frau in Sachen Sex entscheidend zu verstärken und männliche Verstöße hiergegen künftig exemplarischer als bis dato zu ahnden“.
Der Auslöser der diesbezüglichen Hektik sind die Vorgänge der Silvester-Nacht 2015/16, in deren Verlauf in Köln und anderen deutschen Städten Frauen und Mädchen (unter Ausnutzung des für solche Anlässe charakteristischen Menschengewühls sowie des weitgehenden Versagens der polizeilichen Ordnungs-Kräfte) durch, mehrheitlich aus nord-afrikanischen Asylsuchenden/Flüchtlingen bestehenden Gruppen massiv sexuell angegriffen wurden. Der Zweck der Übung ist, der inzwischen, in Bezug auf die Regierungsfähigkeit seiner Regierung stark verunsicherten bundesdeutschen Öffentlichkeit markige Entschlusskraft zu demonstrieren, nach dem Motto „seht her, wir tun entscheidende Schritte, um das Chaos zu korrigieren, das wir mit unserer verfehlten Zuwanderungs- und Asyl-Politik angerichtet haben.“
Der marktschreierische Schlachtruf unter dem die Aktion stattfindet lautet „Ein Nein ist ein Nein“, mit dem Verständnis, dass dem männlichen Wesen, welches einem solchen „Nein“ von weiblicher Seite nicht (analog zu der polizeilichen Aufforderung stehenzubleiben und die Hände zu heben) augenblicklich Folge leistet, hinfort mit prompter und drakonischer Vergeltung zu rechnen hat.
Dass es sich bei dem Ganzen um eine reine Nebelkerzen-Aktion zur Ablenkung von den wahren Problemen Deutschlands handelt, wird bereits einem aufgeweckten Vierjährigen klar, sobald er sich folgende Gegebenheiten vor Augen führt:
* Sexuelle Belästigungen finden in der Regel entweder im Gewühl des öffentlichen Raums (Beispiel: das Silvester-Treiben in Köln) oder aber in der Zweisamkeit des stillen Kämmerleins statt – also unter Umständen, bei denen wenig Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Vorgang von Dritten beobachtet wird, deren späteres Zeugnis den Anforderungen unseres Rechts-Systems standhalten würde. Müssen wir angesichts dieser Tatsache, das martialische Getöse unserer Politiker dahingehend interpretieren, dass man plant, das Prinzip der Beweislast in Bezug auf sexuelle Übergriffe außer Kraft zu setzen, nach dem Muster “ Frau ist sauer auf Mann, bezichtigt ihn Fehlverhaltens sexueller Natur, Mann wird, ohne weitere Erfordernis von Beweisen, verknackt“? Etwaige Sperma-Spuren in einem bestimmten Bereich der weiblichen Anatomie sind dabei nicht unbedingt als schlüssiger Beweis zu werten, da das Zerwürfnis ja erst nach erfolgter harmonischer Zweisamheit eingetreten sein kann.
* Was die „Promptheit der Vergeltung“ anbetrifft, so genügt ein Blick auf den Stand von Strafverfolgung und -Ahndung, wiederum im Fall „Silvester-Nacht Köln“: Per Ende Juni d. J. sind bei der zuständigen Staatsanwaltschaft 1.182 einschlägige Anzeigen erstattet worden (davon 491 wegen konkreter sexueller Belästigung); dem stehen ganze zwei (in Worten: zwei) Verurteilungen mit dem Etikett „Sexual-Straftat u. Ä.“ gegenüber. Am 07.07. d. J. verurteilte das Kölner Amtsgericht einen Iraker wegen sexueller Nötigung und einen Algerier wegen Beihilfe zu solcher zu Gefängnisstrafen. Den (sehr spärlich) zuvor erfolgten Verurteilungen im Zusammenhang mit „Silvester/Köln“ lagen allesamt Eigentums- (nicht Sexual-) Delikte zugrunde.
* Zu Thema „drakonische Vergeltung“: Das Urteil in beiden der oben angeführten Fälle lautet auf Bewährungs-Strafe von einem Jahr. Von Abschiebung ist – aufgrund unseres bizarren Asylrechts – in keinem der beiden Fälle die Rede; die beiden Täter werden also weiterhin ungeschmälert die vollen Segnungen des Daseins als Dauer-Pensionäre des bundesdeutschen Steuerzahlers genießen.
Das einfachste Mittel, um Wiederholungen der Ereignisse der Silvester-Nacht in Köln und anderenorts (die sich im Übrigen nicht auf Silvester-Nächte beschränken, sondern in Zuwanderer/Asylanten-Kreisen einer bestimmten Religions-Zugehörigkeit inzwischen täglicher Usus sind) zu unterbinden, ist in den Reihen unserer politischen „Elite“ natürlich weiterhin ein absolutes Tabu. Dieses einfache Mittel bestünde aus zwei Schritten:
A,- Einem sofortigen und völligen Stopp weiterer Zuwanderung aus Weltgegenden mit früh-mittelalterlichen Gesellschafts-Strukturen, in denen die Frau generell als Nutztier gilt – und zusätzlich dazu als Freiwild, wenn sie nicht bis zur Unkenntlichkeit vermummt, sondern als Frau zu erkennen ist;
B.- Der zügigen Rückführung in ihre Herkunfts-Länder von Zuwanderern der obigen Provenienz, die ganz offensichtlich Deutschland ausschließlich als Versorgungs- Depot und sexuelle Spielwiese auserkoren haben.
Die Umsetzung dieses einfachen Mittels würde bei der (immer noch zahlreichen) bundesdeutschen Gutmenschen-Gemeinde, wie auch bei diversen Lobbies, deren Mitglieder sich an der Zuwanderung in ihrer derzeitigen, ungezügelten und unregulierten Form goldene Nasen verdienen, auf heftigen Widerstand stoßen – angesichts dessen optiert man lieber für das einfachere Instrument der Nebelkerze.
Quo usque tandem