Von Klaus Barnstedt
Hamstern …
Die Bundesregierung hat ein neues Konzept zum Schutze der Zivilbevölkerung beschlossen. Was steckt dahinter und was ist davon zu halten?
Als deutlichstes Signal dieser „Konzeption Zivile Verteidigung“ wird von dem Normalbürger die Aufforderung wahrgenommen, sich einen bestimmten Vorrat an Lebensmitteln zuzulegen und diesen vorzuhalten. Der Bürger soll in einer Krisensituation ernährungstechnisch einen Zeitraum von zehn Tagen überbrücken können.
Die Regierung selbst spricht von einer Vorbereitung auf eine Krisen- und Gefahrenlage mit bestimmen „Szenarien“, bemüht sich aber gleichzeitig, die Angelegenheit nicht zu dramatisieren. Natürlich, so die mitgelieferte Botschaft, handele es sich um eine reine Vorsorgemaßnahme.
Wie immer man dazu steht, ob man die Sache als Lächerlichkeit oder Panikmache abtut oder als Anzeichen eines bevorstehenden, größeren innen- oder außenpolitischen Konfliktes ansieht: Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzeptes sowie des Aufrufes selbst ist nicht ganz zufällig.
Der etwa 70 Seiten umfassende deutsch-gründliche Maßnahmenkatalog „KZV“ (s.o.) enthält eine Vielzahl von Handlungsabläufen und Reaktionsmustern zur Abwehr einer Gefahrenlage.
Auffällig großen Raum nimmt die Beschäftigung mit einer möglichen „CBRN“-Bedrohung ein. Die Abkürzung ist der Sammelbegriff für chemische, biologische, radiologische und nukleare Kampfmittel.
Nach den zurückliegenden islamistischen Terroranschlägen in Frankreich, Belgien, den USA (Orlando) und Deutschland geht die Regierung offenbar davon aus, dass die Zeit nach dem letzten Anschlag die Zeit vor dem nächsten Anschlag ist.
Weiterhin ist anscheinend damit zu rechnen, dass die Anschläge immer perfider, brutaler und verheerender werden, weil in Zukunft verstärkt mit einer „hybriden“ Kriegsführung zu rechnen ist.
Diese beinhaltet komplexe Kampfhandlungen mit konventioneller (Guerilla-)Taktik bei gleichzeitigem Einsatz modernster Waffensysteme und Elektronik.
Neben Cyberattacken also, die auf Wasser- und Energieversorgung zielen, könnten biologische oder chemische Waffen zum Einsatz kommen, die Mikroorganismen und Viren freisetzen bzw. gasförmige oder chemische Substanzen, welche über die Atemwege oder die Haut in den Körper gelangen.
Bereits vor zwei Jahren haben Militärs und Waffenexperten vor dem Horrorszenario gewarnt, dass islamistischen Terroristen nach ihrem Siegeszug durch Teile Syriens und Nordiraks Chemiewaffen in die Hände gefallen sein könnten. Diese Befürchtungen haben sich längst bewahrheitet. Einerseits hat der IS Giftgas bereits unweit des irakischen Erbil eingesetzt, andererseits hat er bereits im letzten Jahr daran gearbeitet, selbst chemische Kampfstoffe zu produzieren.
In einem Artikel der Zeitung ‚Die Welt’ wird der Vorsitzende der Kommission für Sicherheit und Verteidigung des irakischen Parlaments mit den Worten zitiert, dieses Gefahrenpotenzial würde nicht nur den Irak, sondern die ganze Welt (!) gefährden.
Weiter heißt es in dem Artikel, der bereits am 20. November letzten Jahres erschienen ist:
„Nicht umsonst hat der französische Premierminister, Manuel Valls, nach den Paris-Attentaten vor der Nationalversammlung eine Warnung ausgesprochen. „Wir wissen, dass es auch das Risiko von chemischen und biologischen Waffen gibt.“ Valls nannte zwar kein konkretes Bedrohungsszenario, aber seine Bemerkung deutet darauf hin, dass der französische Geheimdienst offenbar Erkenntnisse über die Chemiewaffen-Entwicklungsabteilung des IS hat. Das glaubt auch Hamish de Bretton Gordon, ehemaliger Oberst und Leiter des britischen Regiments für chemische, biologische, radiologische und nukleare Waffen (CBRN). „Die Aussage des Premierministers ist sehr ernst zu nehmen“, sagt der Waffenspezialist, der mehrfach in Syrien war, um vermutete Chemiewaffen-Angriffe zu untersuchen.“
Während die Überschrift des Artikels lautet:
Europa muss mit Senfgas-Angriffen durch IS rechnen,
heißt es im letzten Satz: „Der Einsatz von chemischen Waffen in Berlin, London oder Paris wäre leider keine Überraschung.“
Bleibt noch nachzutragen, worum es sich bei einer radiologischen Waffe (siehe nochmals oben: CBRN-Bedrohung) handelt, im Unterschied zu einer nuklearen, reinen Atomwaffe, deren Einsatz durch Terroristen vorerst eher unwahrscheinlich ist.
Eine radiologische Waffe wäre ein konventioneller Sprengsatz (in einer unteren Kategorie etwa als Mörsergranate), der bei der Explosion radioaktives Material verbreitet. Dabei handelt es sich um eine sogenannte ‚schmutzige Bombe’.
… und dichtmachen
Es liegt auf der Hand, dass biologische, chemische und radiologische Waffen als besonders heimtückisch anzusehen sind. Anders als Geschosse verbreiten sie ihre Wirkung in einem größeren Radius, ohne unmittelbar äußerlich sichtbare Gewaltanwendung, wovon aber gleichzeitig eine große Anzahl von Menschen betroffen sein kann.
Die dafür erforderlichen Schutzvorkehrungen werden in dem Maßnahmenkatalog „Konzeption Zivile Verteidigung“ selbstverständlich erwähnt. Bei der praktizierten Innenminister-Informationspolitik ist ein an die Öffentlichkeit gerichteter konkreter Hinweis darauf aber kaum zu erwarten. Dies würde nur zu einer unnötigen Beunruhigung der Bevölkerung führen.
Vor biologischen, chemischen und radiologischen Kampfstoffen schützt man sich – sofern man einer direkten Einwirkung entgehen konnte – nämlich am besten durch Rückzug in geschlossene, speziell dafür präparierte Räumlichkeiten.
Wenn das irgendwie im Laufe der Zeit allmählich in den Köpfen angekommen ist, dürfen sich die Bürger gern an den Staat wenden, der ihnen dabei finanziell behilflich ist, mit der Bedrohung fertig zu werden, die die Regierung zum größten Teil selbst verursacht hat.
Um vor Waffeneinwirkung in Deckung gehen zu können und zum Schutz vor Kontamination „fördert oder regelt der Bund Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz … sowie lüftungstechnische Maßnahmen gegen CBRN-Gefahren.“
(KZV, 6.4 Baulicher Schutz, S. 23-24)
Offenbar geht man davon aus, dass sämtliche Einwohner Deutschlands Besitzer eines Eigenheimes sind und schon immer davon geträumt haben, sich mit staatlicher Unterstützung einen eigenen Luftschutzbunker einrichten zu können.
Wer es – aus welchen Gründen auch immer – noch nicht zum Hausbesitzer gebracht hat, sieht den „Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz“ seiner Mietwohnung eher mit gemischten Gefühlen entgegen.
Alles in allem steht nach der Installation einer Asylindustrie eine erneute konjunkturelle Maßnahme an, weiterhin zur Freude der Bauindustrie, zusätzlich einiger Technologiebetriebe. Leider erneut zum Leidwesen der massiv verunsicherten und finanziell gebeutelten Bevölkerung!