Von Susanne Kablitz
Im heutigen Sinne bezeichnet Recht meist ein System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch, das von gesetzgebenden Institutionen oder satzungsgebenden Körperschaften geschaffen (Rechtsetzung) und nötigenfalls von Organen der Rechtspflege durchgesetzt wird (objektives Recht). Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das so verstandene Recht – vor allem das Strafrecht – staatliche Sanktionen für den Fall vor, dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden.“(Quelle: Wikipedia)
Das Recht existierte bereits zu einer Zeit, wo von Gesetzen noch lange nichts in Sicht war. Das Recht ermöglichte es, dass Menschen untereinander mehr oder minder friedlich miteinander existieren konnten. Das Recht ist etwas, worauf sich ein „Rechts-Staat“ beruft, um zu demonstrieren, wie fortschrittlich, menschenfreundlich und gerecht er ist.
Nun haben aber Recht und Gesetz in unserer heutigen Zeit nur noch ganz marginal etwas miteinander zu tun. Ein Justizminister, der in die heutige verlotterte Zeit ganz hervorragend passt, zeigt das eindrücklichst.
Immer dann, wenn die Welt mit Regierungen sämtlicher Form und Farbe beglückt wird, wird dem Recht gezeigt, was man daraus so alles machen kann. Und wie man es verbiegen kann und wie man es verraten kann.
Um ein wenig ins Thema zu kommen, nehme ich einfach mal zwei Dinge, die meiner Meinung nach „Recht“ sind und die grundsätzlich für alle Menschen gleich verbindlich sein sollten; völlig unabhängig von Religion, Hautfarbe, Geschlecht und/oder wirtschaftlichem und persönlichem Hintergrund.
Ich denke, man kann sich darauf einigen, dass man grundsätzlich nicht töten sollte! Auch der von den 10 Geboten abgeleitete „Rechtssatz“, das man nicht stehlen darf, sollte eigentlich für jeden verständlich und nachvollziehbar sein. So wenig, so weitestgehend ausreichend. Wenn jetzt noch hinzukäme, dass prinzipiell ein Jeder für seine Taten und Unterlassungen persönlich haftbar ist, dann bräuchten wir schon gar nicht viel mehr, um „Recht“ zu sprechen. § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das dem Recht auch tatsächlich zum Recht verhilft, ist hier in diesem Zusammenhang sehr hilfreich und im Prinzip vollkommen ausreichend.
Diese einfachen und einleuchtenden Beispiele zur Respektierung und Toleranz zwischen den Menschen ist für Regierungen und deren beste Freunde natürlich keinesfalls eine „Rechtsgrundlage“. Schon bei der Grundforderung, nicht zu töten, scheitern praktisch alle Regierungen seit jeher kläglich. Wenn man die lange Liste der auf unserem Planten von Regierungen in Auftrag gegebenen Kriege und Unruhen – ob nun direkt oder indirekt „zur Implementierung des Friedens, des Wohlstands und der Demokratie“ betrachtet, braucht sich keiner der „Staatsmänner“ und „Staatfrauen“ auch nur ein Fünkchen auf die eigene Ehre einzubilden. Egal, wen man hier benennt … die schlimmsten Sünden werden von Regierungen begangen.
Beim zweiten Grundsatz wird die Ironie – auch wenn das kaum möglich ist – noch plakativer.
Da maßen sich die Volksvertreter der rechtsstaatlichen Welt an, dafür zu sorgen, dass ein Mensch einen anderen Menschen nicht bestiehlt. Wer seinem Nachbarn das Portemonnaie mopst oder sich – noch viel besser – überlegt, dass das Haus des einen nun auch gleich das Haus des Anderen ist, der wird die Härte des „Gesetzes“ zu spüren bekommen. Nach den aufgestellten Rechtsgrundsätzen ist diese Vorgehensweise auch durchaus korrekt und nachvollziehbar.
Nun sind Regierungen diesbezüglich aber keineswegs konsequent.
Geht es nämlich nach ihren eigenen Interessen, so sind Eigentumsrechte (der anderen) keinen Pfifferling mehr wert. Da wird geklaut, dass es nur so kracht. Steuern nennen die feinen Gesellen das und sind letztlich auch nichts anderes, als es sich auf dem Sofa des Nachbarn bequem zu machen und klarzustellen, dass der Fernseher ab sofort im gemeinschaftlichen Eigentum steht.
Durch Gesetze wurde das Recht nur allzu häufig korrumpiert und was tun wir? Wir sind der Meinung, das sei alles „rechtens“. Weil es im Gesetz steht. Weil es dort von Regierenden dort hineingeschrieben wurde, halten wir es für rechtens. Wir machen uns kaum Gedanken, ob es auch Recht IST. Ob es Recht sein KANN, wenn einem Menschen etwas gegen seinen Willen aufgewzungen wird und dieser sich nicht wehren kann, weil es dann gegen RECHT (Gesetz?) verstößt.
Erst kürzlich unterhielt ich mich mit einer Rechtsanwältin, die der festen Überzeugung ist, dass Gesetz gleich Recht ist. Ich fragte sie, was es dann mit den Apartheitsgesetzen auf sich hatte … oder mit den Gesetzen, die von Hitler, Stalin, Pol Pot, Idi Amin & Co. erlassen wurden … oder mit den Gesetzen, die in angeblichen Rechtsstaaten wie den USA oder Deutschland gelten und ganz offensichtlich jedes Rechtsempfinden eines normalen Bürgers verletzen. Ich fragte sie, was das ist, was zum Beispiel in Nordkorea geschieht … ob das RECHT sei. „Nein“, antwortete sie „dies ist schließlich ein Unrechtsstaat!“ Es irritierte sie nicht, dass ich mir verdutzt die Augen rieb und die Frage stellte, wer denn die Norm für Recht und Gesetz festlegen soll und darf. „Ja, natürlich der Staat“, antwortete sie und ich rieb mir noch mehr die Augen und beendete die Konversation.
Es bleibt festzuhalten: Was Recht ist, entscheiden Regierungen mittels Gesetz – weil es angeblich keinen Unterschied gibt. Wenn uns jedoch die Gesetze in einem Land – welches auch immer – nicht zusagen, dann ist es ein „Unrechtsstaat“. Wenn sie uns zusagen, dann ist es ein „Rechtsstaat“.
Aber wie kann das sein, wenn Recht und Gesetz immer identisch sein sollen?
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