Von Petra Janine Sulima Dröscher
,,Nun, im Kontext des Flüchtlingszuzugs sind vermehrt Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen aus Syrien oder anderen Ländern festzustellen.
Auch wenn das vielleicht sogenannte -die Realität ausblendende -„Gutmenschen“, als eine infame, hetzerische und Fremden feindliche Aussage ansehen sollten – mit der Asylkrise ist dieses Problem jedenfalls akut geworden.
Tim K., ehemaliger Polizist, fragt u. a., ob es der Kanzlerin bekannt sei, dass die Bundespolizei „Flüchtlinge“, ohne jegliche Kontrollen einfach nach Deutschland durchwinke ?
Die meisten der Zuwanderer hätten gar keine Pässe und sich irgendwelche Namen, Herkunftsländer und Geburtsdaten ausgedacht und diese Daten würden einfach genauso übernommen, beklagt er.
Hier nur ‚mal zwei Links, zum Thema,
- Solange wir in einem demokratischen Land leben, ist es eines jeden Bürger Recht, sachlich eine freie und gewaltlose Meinung zu äußern, ohne dafür verunglimpft und strafrechtlich relevant verleumdet zu werden !
Diese verheirateten, minderjährigen Flüchtlinge, begleiteten ihre zumeist wesentlich älteren Ehemänner, oder sollen im Rahmen der Familienzusammenführung einreisen. Die Gerichte sind uneins, über den Umgang mit den Paaren.
Die Justizminister wollen Scharia-Ehen bekämpfen.
- Was geschieht mit Flüchtlingspaaren, die selbst nach Ausnahmereglungen im deutschem Recht viel zu jung sind für die Ehe ?
- Muss ihre Verbindung geschützt werden, oder werden in solchen Beziehungen Mädchen missbraucht ?
Insgesamt wurden in Dänemark – im vergangenen Jahr – rund 21 000 Asylanträge registriert. Das ist, gemessen an der Einwohnerzahl von 5,6 Millionen Menschen, einer der höchsten Werte in der EU. Inzwischen hat die dänische Regierung eine Verschärfung des Asylrechts und weitere Massnahmen, wie etwa Grenzkontrollen beschlossen, um den Flüchtlingszustrom deutlich einzuschränken. Die meisten zwangsverheirateten Mädchen sind aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, nach Europa geflüchtet.
In Dänemark leben inzwischen vier Schwangere und vier Mütter, die selber noch minderjährig sind. Zwei der Mütter hatten ihr erstes Kind ebenfalls mit 14 Jahren geboren, heute sind sie 16 und 17 Jahre alt. Gerade einmal 14 Jahre alt ist ein Flüchtlingsmädchen in Dänemark. Sie ist schwanger – und mit einem deutlich älteren Mann verheiratet, wie die dänische Zeitung „Metroxpress“ berichtet. Doch unter den Muslimen regt sich zum Teil Widerstand gegen solche Maßnahmen.
„Ehe man die Bräutigame politisch und moralisch verdammt, sollte man bedenken, dass die Asylbewerber aus einer ganz anderen Kultur kommen, wo die Ehe der Weg in die Sicherheit sein kann“, sagte der Imam und Chef einer Moschee in Aarhus, Osama El-Saadi. „Wenn jemandes Tochter früh verheiratet wird und einen Mann hat, kann das der Familie zu mehr Sicherheit verhelfen.“
Hier nun zu dem brisanten Fall, der die Justiz spaltet,
… Die 15-jährige A. und der 21-jährige A., sind in Syrien auf dem Land aufgewachsen und gemeinsam geflohen. Ihre Flucht führte quer durch die Türkei. Beim zweiten Versuch, gelang die Bootsüberfahrt, nach Griechenland, dann ging es auf der Balkanroute nach Norden. Alle Gefahren bestanden sie gemeinsam. Aber in Deutschland, wo sie im August 2015 ankamen, wurden sie voneinander getrennt. Nach einem ersten Aufenthalt, in Regensburg, ging es weiter in eine Erstaufnahmeeinrichtung im unterfränkischen Schweinfurt. Dann nach Aschaffenburg – und dort nahm das Jugendamt das Mädchen in Obhut. Denn die Beiden sind nicht nur Cousin und Cousine:
Das jugendliche Paar ist auch verheiratet – seit Februar 2015, nach syrischem Scharia-Recht ! Die Braut war damals gerade 14 Jahre alt. Deswegen sind die beiden jetzt zu einem Problemfall, der deutschen Justiz geworden: In Bayern haben sich bereits das Familiengericht beim Amtsgericht Aschaffenburg und dann das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall befasst und sind zu einer unterschiedlichen Einschätzung gekommen.
(In Bayern haben sich bereits das Familiengericht beim Amtsgericht Aschaffenburg und dann das Oberlandesgericht Bamberg mit Alia und Amir befasst – und sind zu einer unterschiedlichen Einschätzung gekommen.
Der Fall wird deshalb wohl beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen ). Zum Aufsehen erregenden Urteil, des Oberlandesgerichts,(OLG), Bamberg. Es hob einen vorinstanzlichen Beschluss auf und bestätigte, dass die Kinderehe rechtskräftig sei.
OLG-Sprecher Leander Brößler erklärt die komplizierte Rechtslage:
„Der Familiensenat stützt sich bei seiner Entscheidung auf Paragraf 1633 Bürgerliches Gesetzbuch, wonach eine verheiratete Minderjährige selbst darüber bestimmen kann, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte.“ Voraussetzung für diese Einschränkung der Personensorge des Vormunds ist eine wirksame Ehe.
Im konkreten Fall – der Ehemann und seine damals 14-jährige Ehefrau waren bei Eingehung der Ehe, syrische Staatsangehörige und haben in Syrien geheiratet – habe das OLG eine wirksame Ehe nach syrischem Recht bejaht, so Brößler. Die Politik hat das Problem Kinderehe erkannt. Bayerns Justizminister Winfried Bausback, (CSU), lässt nun prüfen, ob solchen Heiraten die Anerkennung versagt wird, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Er würde auf jeden Fall begrüssen, wenn der Bundesgerichtshof Gelegenheit bekäme, in dieser Grundsatzfrage, eine höchstrichterliche Entscheidung zu treffen.
Zunachst befasst sich die Justizministerkonferenz mit einer Neuregelung der Minderjährigenehe. Als mögliche Massnahme kommt eine Anhebung des Heiratsalters, im deutschen Recht, auf 18 Jahre in Betracht. Bayern erhofft sich von dieser Gesetzesänderung, dass die bestehende rechtliche Grauzone für Heiraten im Alter von 14 oder 15 Jahren endgültig beseitigt wird. Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums bestätigte gegenüber der Presse, „Wir sehen hier einen großen Handlungsbedarf. Nun werden rechtstechnisch verschiedene mögliche Lösungen geprüft.“