Von Liberale Freigeister
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger, viele Menschen in Deutschland äußern deutliche Kritik an pauschaler Fremdenfeindlichkeit. Diese ist berechtigt und auch notwendig. Die Basis der Bürgerrechte unserer freiheitlich-westlichen Zivilisation, allen voran das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum, ist unverhandelbar.
Wir, die Liberalen Freigeister, sehen uns auf dieser Basis in der Tradition der europäischen und amerikanischen Aufklärung und sind von daher kosmopolitisch orientiert.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema Islam einladen. Dabei geht es uns um die Verträglichkeit mit unserer freiheitlichen Zivilisation und Kultur.
Wir Liberale Freigeister stellen die Frage, ob die Kritik an pauschaler Fremdenfeindlichkeit – Stichwort Pegida– nicht die Gefahr in sich birgt, die Sorge um bekennend aufklärungs- und freiheitsfeindliche Tendenzen in unserer Gesellschaft vorschnell zu verurteilen.
Dazu haben wir allgemein zugängliche Fakten und Argumente zusammengetragen, um aufzuklären und zu informieren – jenseits reflexhafter Abwehr. Wir haben unsere Position strukturiert in 100 Punkte gefasst. Damit laden wir ein, den in Jahrunderten hart erkämpften Freiheiten ihren berechtigten Platz zu erhalten.
Voilà:
Teil I
Aktualisieren Sie bitte Ihr Vorwissen über den Islam anhand folgender Fakten:
1.) KORAN: Der Koran ist die zentrale der drei Grundlagen des Islam. Er ist nicht chronologisch oder thematisch sondern der Länge nach geordnet. Nur 39% sind religiöser, 61% sind politischer Natur [i] , betreffen also Eingriffe auch in das Leben von Nicht-Muslimen und Vorgaben für den Umgang von Muslimen mit Nicht-Muslimen.
2.) ABROGATION: Im Widerspruchsfall heben die späteren gewalttätigeren Passagen des Korans die früheren friedlicheren auf. [ii]
3.) DER GRÜNDER: Mohammed war ein Kriegsführer, er belagerte Städte, massakrierte die Bevölkerung, vergewaltigte deren Frauen, versklavte deren Kinder und nahm sich ihr einstiges Hab und Gut. Angebote besiegter Opfer, sich zu ergeben, wies er meist zurück und tötete die Gefangenen. Er forderte von seinen Jüngern den Kampf und bedrohte sie mit der Hölle, wenn sie dem nicht folgten. Mohammed erlaubte seinen Männern, traumatisierte Frauen zu vergewaltigen, die man in der Schlacht gefangen genommen hatte. Am jüdischen Stamm der Khurayb verübte er einen kompletten Genozid. [iii]
4.) TAQUIYYA: Die „heilige Lüge“ ist von Muslimen anzuwenden, wenn es der Ausbreitung und dem Sieg des Islams gegen die Ungläubigen dient. [iv]
5.) DURCHSETZUNGSPFLICHT: Ab einem muslimischen Bevölkerungsanteil von 51% springt für jedenMuslim die religiöse Pflicht an, den Islam und die Scharia als dessen Gesetz mit allen unblutigen und blutigen Mitteln in der Aufnahmegesellschaft durchzusetzen [v] . In vielen Ländern der Welt, die diese Schwelle überschritten hatten, verwandelten sich einst friedliche Nachbarn in religiöse Mörder. [vi]
6.) TÖDLICHE WAHL: Ein Nicht-Muslim hat, sobald er in eigenen Minderheitsverhältnissen mit Muslimen konfrontiert ist, die sich der religiös gebotenen Selbst- und Fremd-Unterwerfungspflicht gemäss verhalten, vier Möglichkeiten: 1. Übertritt zum Islam, 2. (nur für Christen und Juden) Akzeptanz des unterworfenen, gedemütigten „Dhimmi“-Status, 3. Kampf, 4. Tod. Diese Vorgabe wurde und wird bislang überall, wo der Islam in Mehrheitsverhältnisse gelangte, umgesetzt. [vii]
7.) UMMA: Die Gemeinschaft der Gläubigen überwacht und sanktioniert das regelkonforme Verhalten jedes einzelnen Muslims und jedes unterworfenen Nicht-Muslims. [viii]
8.) TÄTER+OPFER: Muslime haben die religiöse Pflicht, sich selbst und alle anderen Menschen unter das Gesetzt Allahs zu unterwerfen. [ix]
9.) GEWALTLEGITIMATION: Gewalt im Islam ist kein Ausrutscher sondern ergibt sich eindeutig aus der sog. Trilogie, den drei massgeblichen islamischen Grundlagentexten Koran (Offenbarung), Sunna (Aussprüche und Leben Mohammeds) und Sira (Biographie Mohammeds) [x]
10.) WELTHERRSCHAFT: Der Islam strebt die Weltherrschaft an, jedes Land, in dem der Islam noch nicht herrscht, gilt als „Haus des Krieges“, bis es unter die Scharia unterworfen worden und ins „Haus des Friedens“ verwandelt worden ist. [xi]
11.) MENSCHENRECHTSWIDRIGKEIT: Der Islam ist nahezu allen Menschen-, Freiheits- und Bürgerrechten diametral entgegengesetzt: Insbesondere Körperliche Unversehrtheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, individuelle Selbstbestimmung. [xii]
12.) REFORM-UNMÖGLICHKEIT: Da der Islam jede minimale Änderung oder verändernde Interpretation an seinen Grundlagentexten als todesbewehrte Häresie unmöglich macht, ist eine Reform oder Reformation ein strukturell unmögliches westliches Wunschbild.
13.) RÜCKSTÄNDIGKEIT : Der Islam ist rückständig. Die zivilisatorische Zurückgebliebenheit vieler islamischer Länder liegt im Islam selbst begründet. [xiii] Musik, Tanz und andere Kulturformen (z.B. Bilder des Propheten) sind im Islam verboten. „Religiöse Gefühle“ werden zum Maßstab jeder äußeren Interaktion.
14.) RÜCKWÄRTSGEWANDTE UTOPIE : Während andere Utopien in der Geschichte zukunftsgewandt sind und Veränderungen hin zu neuen Lösungen anstreben, ist die “Rückkehr zur Denkweise der Altvorderen” eine Forderung aus dem Herzen des Islam.
15.) DJIHAD : Der Djihad ist keine Sache religiös-politischer Sekten, sondern des Kern-Islam. Der klassisch-islamische Djihad als Gewaltanwendung zur Unterwerfung von Andersgläubigen ist nicht nur legitim sondern unbedingt und nicht aussetzbar.
16.) GEWALT : Da der Islam alle Bereiche sozialen Lebens umspannt, ist ständige “Gewalt gegen Andersgläubige und Andersdenkende” in der islamischen Historie wirkmächtig, um das “Richtige” durchzusetzen.
17.) MAINSTREAM : Es gibt “keine Brandmauer” zwischen Extremisten und “dem Islam der breiten Masse”, weil sich extreme Forderungen aus den Grundlagen des Islam selbst ergeben, nicht aus Rändern.
18.) QUELLENLAGE : Die Grundlagentexte enthalten zahllose (Koran über 100, Hadith über 1000) Passagen, die zum gewaltsamen Djihad verpflichten, d.h. zur Durchsetzung nicht nur einer Religion als spirituelle Kulthandlung, sondern einer konkreten Rechts- und Sozialordnung weltweit.
19.) HERRSCHAFTSIDEOLOGIE: Aus der unbewiesenen Behauptung der Existenz Gottes folgen nicht etwa nur Kulthandlungen, sondern ein absolut gültiger Vorschriftenkatalog sowie eine sich darauf gründende Ordnungslehre und Ethik, kombiniert mit einer Furcht einflößenden Jenseitslehre. Der religiöse Gottesglaube wird damit zur „Erzeugungs- und Stabilisierungsinstanz zwischen-menschlicher Herrschaftsverhältnisse.“ [xiv]
20.) TOTALITARISMUS : Der Islam ist in seinem Kern totalitär, weil er verlangt, dass jeder Mensch seine ganze Person einzig und allein auf Allah und die Gebote seines Propheten ausrichtet, ohne jeden Ausweg (Nagel). Der Islam als religiös-weltanschauliches System, bestehend aus korrelierenden Behauptungen, Wertungen, Normen, Vorschriften, Handlungsaufforderungen etc., ist die ‚Programmiersprache’ bzw. ‚Grammatik’ einer kulturspezifischen, totalitären Herrschaftsordnung.
21.) SCHARIA : Die soziale Ordnung des Islam erschöpft sich nicht im “Vollzug der Pflichtriten”, sondern umfasst das komplette “Denken, Reden und Handeln” aller Menschen als “einziger Maßstab”, während jeden Atemzugs, ohne Alternative.
22.) STRAFRECHT : Tötungen, Verstümmelungen und Barbarei sind kein Ausrutscher [xv] , denn alle Strafen und „Sühneleistungen“ sind durch “die Daseinsordnung Allahs” ein für allemal festgelegt.
23.) SUNNA : Der sunnitische Mehrheitsislam ist nicht als spirituelle, religiöse Bewegung zu verstehen, sondern im Gegenteil eine den alten Rechtstraditionen verpflichtete Gegenbewegung zu “sufisch-mystischen Ideen”.
24.) HASS : Während Islam-Kritikern und -Gegnern häufig Hass vorgeworfen wird, ist es umgekehrt der Islam, der zum Hass verpflichtet, denn ein Muslim “darf niemandes Freund sein, der Allah und seinen Gesandten anfeindet”. Er ist verpflichtet, die Ungläubigen zu bekämpfen, wo immer er auf sie trifft.
25.) SPALTUNG : Gesellschaftliche Spaltung ist im Islam angelegt. Denn es ist geboten, dass der Muslim “sich von den Menschen, die Unglaube begehen, lossagt”.
26.) STAGNATION : “Es gibt nichts Gutes, auf das Mohammed seine Gemeinde nicht hingewiesen hätte, nichts Böses, vor der er sie nicht gewarnt hätte.” Fortschritt ist demnach für den Islam nicht gut, sondern böse.
27.) WISSENSCHAFTSFEINDLICHKEIT : Nach der orthodoxen Lehre des Islams ist das gesamte den Menschen zugängliche Wissen bereits vorwegnehmend im Koran enthalten und kann nicht durch eigenständige Verstandesleistung oder analytische Weltdurchdringung erweitert werden. In diesem Sinne wird dann auch die moderne Wissenschaft als bloße Kopie der koranimmanenten Erkenntnisse interpretiert. Treten Widersprüche auf, so gilt letztlich die Aussage des Korans. Manche Islamgelehrte behaupten deshalb sogar, dass sich die Sonne um die Erde dreht.
28.) DEMOKRATIEFEINDSCHAFT : Demokratie und Islam sind in ihrem Wesen nicht kompatibel. Der Muslim soll “sich nicht dazu verführen lassen, hinter der Säkularität und der Demokratie (…) herzuhecheln”[xvi] . Gottesrecht bricht für den Islam jedes vom Menschen gemachte Recht.
29.) ANTIMODERNISMUS : Weil “Mohammeds Hinterlassenschaft, der Koran und die Sunna”, aus dem 7. Jh. universell und für alle Zeiten gültig sind, ist nicht nur die Demokratie, sondern die Moderne überhaupt abzulehnen.
30.) NATIONALISMUS : Der Islam ist nicht so international, wie er scheint. Da die “Kenntnis der arabischen Sprache” als Ursprache des Koran allein zur vermeintlichen Erkenntnis führt, gehört die Weisheit den Arabern.
31.) ÜBERHEBLICHKEIT : Nach Aussage des Koran und der islamischen Gelehrsamkeit haben “diejenigen, die nicht gläubig geworden sind, verstopfte Ohren und sind mit Blindheit geschlagen”, sind „nicht besser als das Vieh“.
32.) GEHIRNWÄSCHE : Es ist also eine ununterbrochene von der Gemeinschaft oder vom Muslim selbst ins Werk gesetzte Gehirnwäsche und Umprogrammierung vom ersten bis zum letzten Atemzug vonnöten, die sich im Handeln jedes einzelnen Muslims niederzuschlagen hat.
33.) KEINE MENSCHENWÜRDE: „Während die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf einem System von individuellen Rechten beruht, ist die Scharia auf ein System von Pflichten gegründet, die zugleich religiös, sozial und politisch sind. Die bereits theologisch schwache Menschenwürde wird also von der überragenden Gotteswürde bis hinein in konkrete Regelungen des Familien-, Erb- und Strafrechts sowie Zivil- und Strafprozessrechts gleichsam zerquetscht.“ [xvii] Eine freie Entfaltung der Persönlichkeit ist unter islamischen Herrschaftsstrukturen ausgeschlossen.
Teil II
Bitte nehmen Sie einige der konkreten Folgen dieser Beschaffenheit des Islam als menschenrechtswidrige Herrschaftsideologie zur Kenntnis
34.) MORD-REKORD: Der Islam hat in seiner 1400-jährigen Geschichte bislang mindestens 270 Millionen Nicht- und Andersgläubige aus religiösen Gründen getötet und übertrifft damit alle anderen totalitären Religionen und Ideologien (Kommunismus >100 Millionen, Christentum 80 Millionen, Faschismus 60 Millionen) bei weitem. [xviii]
35.) GRAUSAMKEIT: Da der Islam erstens die einzige religiöse Ideologie der Welt ist, die die „Goldene Regel“ nicht anerkennt, sondern die Welt dualistisch in vernichtungswürdige Ungläubige und islamische Herrenmenschen aufteilt, und da zweitens alle drakonischen Tötungsvorschriften direkt aus den „heiligen Schriften“ hervorgehen, gelten sie als unveränderliches, zeitlos gültiges Wort Allahs, und werden – ohne jedes Mitgefühl oder schlechtes Gewissen – aus der Gewissheit stolzer Berechtigung und Verpflichtung heraus umgesetzt. [xix]
36.) UNTERWERFUNG: Abhängigkeits- und Unterwerfungsverhältnisse werden legitimiert. Das betrifft zum Beispiel patriarchalische Verhältnisse, Frauenunterdrückung, Formen der Sklaverei [xx] und feudale Knechtschaftsstrukturen.
37.) FRIEDLICHKEITSBEDINGUNG: Nur in Ländern, in denen der Islam eine Minderheit unter 1-2% darstellt, werden Muslime als kleine, friedliebende Minderheit wahrgenommen. [xxi]
38.) TERROR: Dort, wo der Islam in einer größeren Minderheit ist (z.B. wie in Thailand, den Philippinen und in Europa) gibt es konstante Terrordrohungen und -umsetzungen, wenn muslimischen Wünschen nicht nachgegeben wird. [xxii]
39.) UNTERDRÜCKUNG: Dort, wo der Islam dominiert (z.B. im Mittleren Osten und in Pakistan), erleiden Minderheiten eine brutale Unterdrückung mit völliger Aussichtslosigkeit bzgl. jedweder Möglichkeit zum Widerstand, bis hin zum Völkermord.
40.) ATHEISTENAUSROTTUNG: Die Entstehung und Reproduktion einer religionsfreien Lebensweise war und ist unter islamischen Herrschaftsverhältnissen unmöglich. Deshalb hören wir zwar viel von (zu verurteilender) Christenverfolgung in islamischen Ländern, aber so gut wie nichts von Atheisten-Verfolgung. Etwas, was nicht existiert, weil man es bereits im Keim erstickt hat, muss man nicht verfolgen[xxiii]
41.) FRAUENUNTERDRÜCKUNG: Zur Bannung der vom weiblichen Wesen ausgehenden Versuchung und zur Eindämmung der daraus erwachsenden Gefährdungen schreibt der Gesetzes-Islam zur Wahrung männlicher Kontrolle folgende Maßnahmen vor: a) eine rigorose voreheliche Trennung der Geschlechter, b) die weitgehende Verbannung der Frauen aus dem öffentlichen Raum c) die Verschleierung der Frauen in der Öffentlichkeit. [xxiv]
42.) DRAKONISCHE STRAFEN: ‚Fremdgehen’ der Ehefrau, Verlassen des Ehemannes, Verweigerung des Beischlafs nach Zwangsverheiratung, Eingehen einer verbotenen Ehe mit einem Nicht-Muslim oder ähnliche Unbotmäßigkeiten ziehen drakonische Strafen wie Steinigung oder Auspeitschen (mit Todesfolge)[xxv] nach sich. Ein Beispiel hierfür ist die Praxis der sogenannten Ehrenmorde. [xxvi]
43.) BLASPHEMIE: Hinterfragendes und situativ relativierendes (historisch-kritisches) Interpretieren gilt im vorherrschenden orthodox-konservativen Gesetzes-Islam als Blasphemie und wird unter islamischen Herrschaftsverhältnissen mit dem Tode bestraft. Gemäßigte, humane Auslegungen des Korans stehen im Widerspruch zur reinen Lehre und sind – lebend – nur in muslimischen Minderheits-Konstellationen möglich. [xxvii]
44.) VORURTEIL: „Islamkritik als Islamophobie zu diffamieren, zeugt von einem ebenso demagogischen wie hinterhältigen Vorgehen.“ Transportiert wird damit nämlich ein doppeltes Vorurteil: Ein positives: Der Islam sei harmlos. Und ein negatives: Wer ihn ablehnt sei ein Phobiker – also ein krankhaft-irrationaler Mensch. Beide Vorurteile sind falsch. [xxviii]
45.) RASSISMUSVORWURF: Kritik am Islam als „rassistisch“ zu bezeichnen ist verfehlt, da „islamisch Sein“ weder ein biologisches noch ein ethnisches Merkmal ist. Es ist vielmehr ein überethnisches weltanschaulich-normatives Gesinnungsmerkmal, das auch zum Beispiel auf deutsche Konvertiten zutrifft. Die Verwandlung des Rassismusbegriffs in eine reine Diffamierungskeule ist „dann erreicht, wenn jede nichtbiologistische Form der Kategorisierung von Menschen nach gruppenbezogenen Merkmalen und deren kritische Bewertung als ‚Rassismus‘ gebrandmarkt wird.“
46.) BLINDHEIT: „Auf nahezu jeder Seite ermahnt der Koran den ergebenen Moslem, Ungläubige zu verabscheuen. Auf nahezu jeder Seite bereitet er den Boden für religiöse Konflikte. Jeder, der solche Textpassagen zu lesen in der Lage ist und noch immer keinen Zusammenhang zwischen muslimischen Glauben und muslimischer Gewalt sieht, sollte besser einen Neurologen aufsuchen“ (Sam Harris). Diese verhängnisvolle Blindheit ist bis in die höchsten politischen Ebenen verbreitet (Obama: „Give them work“ – als ob das das Problem wäre). [xxix]
47.) VERGEWALTIGUNGEN: 100% aller Vergewaltigungen in Oslo werden laut Polizeistatistik von Muslimen begangen [xxx] . In Schweden steigerten sich seit Beginn der muslimischen Massenansiedlung 1975 die Vergewaltigungszahlen um über 1400% [xxxi] .
48.) BERECHTIGTES MISSTRAUEN: Laut dem Datenreport der Bertelsmann-Stiftung 2013 sind 44% der Westdeutschen und 56% der Ostdeutschen der Meinung, dass die Anwesenheit von Muslimen in Deutschland zu Konflikten führt. 29% der Westdeutschen und 42% der Ostdeutschen bejahten die Forderung, dass die Ausübung des islamischen Glaubens in Deutschland eingeschränkt werden sollte. 66 % der Muslime halten religiöse Gesetze für wichtiger als die Gesetze des Landes, in dem sie leben. Drei Viertel sind der Überzeugung, es gebe nur eine mögliche Auslegung des Korans. „Atheisten empfinde ich als minderwertige Menschen“ Zustimmungsrate unter Muslimen 2010: 22%, 2012: 25%. Der Aussage „Der Islam ist die einzig wahre Religion“ stimmten 65,6% „völlig“ zu. 24 Prozent der jungen Muslime in Deutschland sind laut einer Studie “streng Religiöse mit tendenzieller Gewaltakzeptanz und ohne Integrationstendenz” (Die Welt). [xxxii] Schon 1997 stimmten 23,2% der muslimischen Jugendlichen Aussage zu „Wenn jemand gegen den Islam kämpft, muß man ihn töten“. [xxxiii]
49.) VOREINGENOMMENHEIT: „In den meisten dieser Studien schimmert in den Auswertungspassagen ein stark alarmistischer Tonfall durch, der ohne Anflug tragfähiger Argumentation kritisch-ablehnende Haltungen gegenüber dem Islam grundsätzlich als unbegründet, illegitim und zurückzudrängen konnotiert, anstatt als rational nachvollziehbare und begründbare Einstellungsoption zu betrachten. Damit lassen diese Studien oftmals ihren politisch abhängigen und vorgefassten Charakter erkennen und erweisen sich so als wissenschaftlich höchst zweifelhaft.“
50.) PROBLEMIMPORT: Überall dort, wo diese vermeintlich „unbedeutende Minderheit“ der Muslime bereits jetzt in großer Zahl anzutreffen ist, „übt sie aggressiven Sitten- und Normenterror aus, missachtet die Spielregeln der säkularen Aufnahmegesellschaft, baut islamisch-gegengesellschaftliche Strukturen mit eigener Paralleljustiz auf, will den Einheimischen, unterstützt von“ arglosen Christen, Kultur-Relativisten „und opportunistischen Politikern, ihre archaisch-irrationale Haram- und Halal-Ordnung überstülpen, errichtet grund- und menschenrechtswidrige Zonen mit Kopftuchzwang, Zwangsheirat und repressiven Überwachungsstrukturen, die sich gegenüber den deutschen Ordnungskräften als No-go-areas abriegeln.“[xxxiv]
Die meisten dieser Punkte sind zusammengestellt oder zitiert aus Schriften des linken Gesellschaftswissenschaftlers Hartmut Krauss www.gam-online.de
Teil III
Notwendige Grundlagen einer konstruktiven und lösungsorientierten Auseinandersetzung
51.) GRUNDGESETZ: Notwendiger Ausgangspunkt ist das auf der -in jedem Absatz die Macht der Religionen beschneidenden – Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.48 fussende Deutsche Grundgesetz. [xxxv]
52.) RELIGIONSFREIHEIT: Das Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz bedarf einer Präzisierung: Der Islam könnte zwar in seinen rituellen, spirituellen und kultischen Aspekten unter die Religionsfreiheit fallen, definitiv nicht jedoch in seinen menschenrechtswidrigen Anteilen und auch nicht in seinem langfristigen Bestreben, den freiheitlichen Rechtsstaat zugunsten eines Gottesstaates auf Basis der Scharia abzuschaffen. Tatsächlich aber sind im Islam Spiritualität, Herrschaftsideologie und grundrechtswidrige Normativität so eng miteinander verwachsen wie im menschlichen Körper Knochen, Muskeln und Sehnen. (Das Kopftuch etwa als passiven Ausdruck ausschließlich religiöser/spiritueller Überzeugung anzusehen ist naiv und selbstbeschädigend, denn es ist ein Symbol der Anmaßung und der Verachtung, das sich zum einen gegen die Werte der kulturellen Moderne richtet und zum anderen antiaufklärerische Integrationsverweigerung signalisiert.) Im Islam sind Kulthandlungen in wesentlichen Teilen untrennbar mit weltlichen Herrschafts- und Normierungsansprüchen verbunden. Die Grundrechte des Art. 4 Abs. 1 GG geben daher „keine Rechte zum äußeren Handeln, sondern nur Rechte zu inneren Vorstellungen“ [xxxvi]
53.) SELBSTVERANTWORTUNG: Jedes Individuum hat das Recht, sein Leben selbst zu bestimmen und trägt für alle Aspekte seines Lebens die volle Verantwortung.
54.) ARGUMENT STATT ÜBERWÄLTIGUNG: Mit Menschen, die die im Friedensfalle das Recht des Menschen auf Leben, Freiheit und Eigentum sowie die anderen Bürgerrechte uneingeschränkt anerkennen, findet das Ringen um die korrekte Beschreibung der Wirklichkeit und um die beste Problemlösung nicht durch den Versuch statt, Meinungsgegner gesellschaftlich auszuschalten, sondern durch den Sieg des besseren Argumentes.
55.) PRIORITÄT DES ARGUMENTS: Es gilt die uneingeschränkte Vorfahrt des Arguments. Ein sachlich zutreffendes Argument darf nicht deshalb als irrelevant erklärt werden, weil es (möglicherweise sogar als einziger) von einer unerwünschten Person mit verfemter politischer Haltung vorgetragen wird.
56.) SCHADENSBEGRENZUNG: Thesen, die weder bewiesen noch widerlegt werden können, sind metaphysischer Natur und dürfen nicht zur Grundlage auch nur der kleinsten realen und für einen Menschen physisch nachteiligen Folgenziehung werden.
57.) INTELLEKTUELLE REDLICHKEIT: Es gilt das Prinzip der intellektuellen Redlichkeit, demgemäß sich jede getroffene Aussage den Forderungen nach korrekter Realitätsbeschreibung, Anwendung des wissenschaftlichen Prinzips und uneingeschränkter Rationalität verpflichtet fühlt.
58.) NOTWENDIGE ABSTUFUNG: Das bloße (begründungsinsuffiziente) „Meinen“ oder „Glauben“ ist gegenüber dem argumentierenden Äußern von Ansichten und Überzeugungen und erst recht gegenüber dem wissenschaftlich-korrekt errungenen „Wissen“ abzuwerten.
59.) GRENZEN DER MEINUNGSFREIHEIT: Die Rehabilitierung der Lüge und der Diffamierung im Gewand der wahrheitsentkoppelten Meinungsfreiheit ist eine postmoderne Herrschaftsstrategie. Unqualifiziertes, argumentationsloses Behaupten in Verbindung mit offenkundigem Verleumden, d.h. Anheften von stigmatisierenden Etiketten, sollte daher stärker geahndet, und dem Verleumder der unverdiente Deckungsschutz der missbrauchten Meinungsfreiheit entzogen werden (Krauss). „Das Gute kommt ohne das Wahre nicht aus“ (Holbach). [xxxvii]
60.) ABSAGE AN GEWALT: Mit Menschen, die Gewalt zur Durchsetzung ihrer Weltsicht gutheißen, oder Ideologien, welche Gewalt zur Durchsetzung ihrer Weltsicht gutheißen, keine klare und vernehmbare Absage erteilen, ist konstruktive Verständigung nicht möglich und strukturell ausgeschlossen. Diese sind im Rahmen menschenrechtsbasierter Möglichkeiten zu bekämpfen und soweit immer möglich aus dem europäischen Werte-Raum zu verbannen.
Teil IV
Der faktische Stand der Islamisierung in Deutschland
61.) ZAHLENEXPLOSION: Anfang der 80er Jahre lebten rund 56.000 deutsche Muslime zwischen Flensburg und Passau (Quelle Focus). Heute zählt man in Deutschland 4,5 – 5 Millionen Muslime (Quelle: Wikipedia). 60 Prozent der Asylanten, die 2013 nach Deutschland kamen, sind Muslime (Quelle: Idea). In vielen Schulen der Großstädte ist der Anteil muslimischer Kinder in den unteren Klassen auf über 50 Prozent gewachsen, Tendenz weiter steigend. [xxxviii]
62.) MOSCHEEN: Bis zur Jahrtausendwende wurden in Deutschland 50 Moscheen gezählt, mittlerweile gibt es 2660 nicht klassische und 143 klassische Moscheen mit Minaretten, von denen der Muezzin zum Beten ruft. Neben dem Zentralrat der Muslime sind weitere 20 Islam-Verbände in den Vereinsregistern eingetragen (Quelle: Wikipedia). Etwa 1250 hauptamtliche Imame und tausend ehrenamtliche Imame verbreiten in Moscheen, Islam-Zentren und auf Universitäten die Lehren des Korans. Die häufigste Namensgebung für Moscheen in Deutschland ist „Fatih“-Moscheee, nach Fatih dem Eroberer, der Byzanz erobert hatte. [xxxix]
63.) STAATSVERTRÄGE: Nach Vollzug in Hamburg, Hessen und Bremen erwägt nun auch Niedersachsen durch Staatsverträge die Islam-Verbände als offizielle Religionsgemeinschaften anzuerkennen (Quelle: Deutsche Welle). Beim SWR und bei Radio Bremen sitzen Muslime in den Rundfunkbeiräten (Quelle: Migazin). Im Deutschlandradio soll es ab März dieses Jahres einen festen Sendeplatz für eine muslimische Radio-Sendung geben (Quelle: Pro-Medienmagazin).
64.) HALAL: In 11 muslimischen Groß-Schlachtereien in Deutschland werden Tiere betäubungslos mit 12-minütigen Todesqualen geschächtet (Halal) (Quelle: Muslim-Firmen.de ). Immer mehr Supermärkte und Geschäfte bieten Halal-Produkte an, sie halten jetzt auch Einzug in die Biobranche (Quelle: Ökolandbau). Auch in vielen Kindergärten und Schulkantinen steht Halal-Fleisch auf dem Speiseplan. In einigen Schulen ist Schweinefleisch aus der Speisekarte gestrichen worden (Quelle: RTL). Aldi-Süd hat kürzlich auf Grund muslimischer Proteste eine Seife aus dem Sortiment genommen, auf deren Verpackung ein Minarett abgebildet war.
65.) INDOKTRINATION: In Nordrhein-Westfalen wird seit 2012 und in Niedersachsen seit 2013 „Islamischer Religionsunterricht“ erteilt. Muslimische Theologen fordern den weiteren Ausbau des Islamunterrichts in den anderen Bundesländern (Quelle Wikipedia). An vier Zentren werden in Deutschland bereits Islamlehrer ausgebildet (Quelle: Deutschlandfunk). In Berlin-Wedding wurde jüngst der Kindergarten „Morgenland“ eröffnet, der dem islamischen Gedankengut nahe steht (Quelle: Tagesspiegel). Im Berliner Kindergarten „Regenbogen Kidz“ feiern die Erzieher mit den Sprösslingen gemeinsam das Opferfest und achten auf das islamische Gebot der Sauberkeit (Quelle: Islamische Zeitung).
66.) GESELLSCHAFTSSPALTUNG: In vielen deutschen Schulen werden muslimische Mädchen aus religiösen Gründen vom Sportunterricht befreit und nehmen nicht an Klassenfahrten teil (Quelle: DAS.de ). In Berlin und in den anderen Großstädten gehen muslimische Mädchen und Frauen in den Hallen- und Freibädern im Burkini (Ganzkörper-Badeanzug) schwimmen. In vielen Schwimmbädern wurden Badezeiten nur für muslimische Frauen eingerichtet, zum Beispiel in Hannover und Mühlheim (Quelle: WAZ). Jährlich droht über 4000 Frauen in Deutschland die – auch islamisch motivierte -Genitalverstümmelung. Im September 2014 wurde in Berlin-Spandau zum ersten Mal ein Jordanier nach islamischen Recht ohne Sarg beerdigt (Quelle: BZ). In Berlin-Neukölln sind ca. 30 Prozent aller arabischstämmigen, muslimischen Männer mit zwei Frauen verheiratet – mit einer staatlich, mit der anderen islamisch. In anderen deutschen Städten wie zum Beispiel München gehört die Polygamie in muslimischen Kreisen ebenfalls zum Alltag (Quelle: Welt).
67.) ISLAM IN UNSERER JUSTIZ: In muslimisch geprägten Gemeinden übernehmen so genannte Friedensrichter die Aufgabe der deutschen Justizbehörden. Sie handeln nach der Scharia, dem religiösen Gesetz des Islams. Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) hat sich sogar öffentlich für die Einführung von sogenannten Scharia-Gerichten in Deutschland ausgesprochen. (Quelle: Focus). 2012 hat sich das Landgericht Limburg bereits in einem Urteil auf die Scharia berufen. In Erbrechtsfällen, aber auch bei Scheidungen wird in vielen Bundesländern mitunter bereits islamisches Recht angewandt. Im März 2014 bekam ein „Ehrenmörder“ auf Grund seines muslimischen Glaubens beim Landgericht Wiesbaden ein milderes Urteil (Quelle: Idea).
68.) RÜCKSICHT AUF RELIGIÖSE GEFÜHLE: In Berlin-Kreuzberg wurden im vergangenen Dezember die Weihnachtsmärkte in Wintermärkte „auf Grund des Treibens einer Religionsgemeinschaft“ umgetauft (Quelle: Bild). In Bielefeld heißt der St. Martinsumzug seit Herbst letzten Jahres „Lichterfest“. Blick über die Grenze: In Paris Zentrum wurden Weihnachtsbäume abgeschafft und am Seineufer darf nicht mehr oben ohne sonnengebadet werden um „muslimische Gefühle“ nicht zu verletzen.
69.) MUSLIMISCHE FEIERTAGE: Auf der jüngsten Islamkonferenz forderten die Islam-Verbände als Zeichen der Gleichberechtigung eine eigene Caritas, um u.a. eigene Kitas mit staatlicher Förderung betreiben zu können (Quelle: Welt). Bereits 2013 forderten die Islam-Verbände eigene Feiertage für Muslime – Einen Tag während des Ramadans und einen während der Zeit des Opferfestes (Quelle: Welt).
70.) EINFLUSSAUSDEHNUNG: Immer wieder versuchen Eltern muslimischer Schüler Gebetsräume in Schulen zu erstreiten (Quelle: FAZ/Spiegel). In vielen Krankenhäusern (z.B. in Offenbach, Wesel und Duisburg) sind für Muslime Gebetsräume eingerichtet worden (Quelle u.a. rp-online). Führende Vertreter von Islamverbänden in Deutschland fordern den Einsatz muslimischer Seelsorger bei der Bundeswehr (Quelle: Welt), gleichzeitig fordert Mazyek „Islamfeindlichkeit“ als Straftatbestand zu behandeln (Quelle: Junge Freiheit).
Teil V
Der faktische Stand politisch-korrekter Gesinnungsdiktatur in Deutschland
71.) SIEGESZUG: Der Siegeszug der „Political Correctness“ begann am amerikanischen Campus der Achtziger Jahre, setzte sich in den 90ern über Szene-Zeitschriften und das bürgerliche Feuilleton sowie in vielen Teilen des universitären Betriebs in Deutschland fort, und wurde inzwischen in Form der Aneignung und Ausübung von ideologischer und geistig-kultureller Herrschaft in den Ländern des Westens durchgesetzt. [xl]
72.) ORGANISATION: Die herrschenden Kreise haben die realitätsbezogene Deutungs-, Interpretations- und Definitionsmacht inklusive Informations- und Wissenskontrolle an sich gerissen und die herrschaftskonforme Sozialisation der bevormundeten Gesellschaftsmitglieder durch religiöse Institutionen, Bildungs- und Erziehungswesen, Medien, Parteien etc. durchorganisiert. Wer sich nicht unterwirft, wird, je nachdem, als „Ketzer“, „Ungläubiger“, „Kommunist“, „vaterlandsloser Geselle“, „Klassenfeind“, „Volksschädling“, „Rassist“ etc. verpönt und stigmatisiert.
73.) ANGRIFF AUF DAS GRUNDGESETZ: Political Correctness ist die Regelung der öffentlichen Sprache in Verbindung mit der Vergabe von Teilnahmerechten und Zugangschancen in Bezug auf den öffentlichen Diskurs. Wenn allerdings Wirklichkeit und Wahrheit nicht mehr gesagt werden dürfen, ist durch diesen Frontalangriff das Grundgesetz faktisch abgeschafft, welches die Kritik an Religion, die Meinungs- und Kunstfreiheit (Stichwort Karikaturen) – zumindest bislang noch – deckt.
74.) § 166: Die Störung des öffentlichen Friedens aus dem „Gotteslästerungsparagraphen“ § 166 wird im öffentlichen Diskurs zur Demontage der Pressefreiheit wieder häufig herangezogen: Dies ist ein Rückfall ins Mittelalter, denn damit ist neuerdings gemeint, „dass eine unverhältnismäßige, die öffentliche Ordnung störende Überreaktion von Religionsgemeinschaften auf eine Beschimpfung das entscheidende Tatbestandsmerkmal zu Lasten des Beschimpfers sein soll“. [xli] Vielmehr müssen hier die Religionsgemeinschaften zur Raison gerufen werden.
75.) UMGEKIPPT: Das zunächst positive Ziel, pauschal herabsetzende, entwürdigende und beleidigende Redeweisen gegenüber Minderheiten, Nichtweißen (Rassismus) und Frauen (Sexismus) zu kritisieren und aus dem öffentlichen Diskurs zu verdrängen, schlug um in Dogmatismus; der berechtigte Kampf gegen Diskriminierung schlug in eigentätige Diskriminierung um. Minderheiten gegenüber Diskriminierung, d.h. falschen und herabsetzenden Eigenschaftszuschreibungen, zu schützen kippte um dahin, diese „Minderheiten im Sinne eines positiven Vorurteils generell gegenüber jeglicher, auch rational begründbarer und gerechtfertigter Kritik zu immunisieren und pauschal unter Denkmalschutz zu stellen“
76.) IRRATIONAL : Da nicht mehr zwischen Diskriminierung und begründeter Kritik unterschieden wird, ist die Political Correctness in ihr Gegenteil umgeschlagen und selbst zu einer Diskriminierungsideologie verkommen. Dies „wenn zum Beispiel jede Form von Kritik an Migranten als rassistisch denunziert oder aber jeder Mann aus radikalfeministischer Sicht (…) beinahe als potentieller Rudelvergewaltiger“ vorverurteilt wird.
77.) GENDERISMUS+ISLAM: Die postmodernistische Version des Feminismus stellt aufgrund ihrer untrennbaren Verknüpfung mit dem Kulturrelativismus den Umschlag von einer ursprünglich „progressiven Emanzipationstheorie“ in eine reaktionäre Abwehrideologie dar. Durch Verleugnung, Verkehrung ins Gegenteil, Projektion, Identifikation mit dem Aggressor wird der vormoderne islamische Patriarch zum edlen Wilden und die unterworfene Kopftuchträgerin zum Emanzipationssubjekt umgedeutet und gegenüber der konträren Faktenlage eine hermetische Mauer der Immunisierung (defensiv) und Diffamierung (offensiv) aufgebaut.
78.) ZUWANDERUNGSPOLITIK: Durch die konzeptionslose deutsche Zuwanderungspolitik, die etwa auf die angekündigte Auswanderung von 400 Millionen Afrikanern nach Europa keine zivilisationserhaltende Antwort zu erarbeiten beabsichtigt, fand bereits großflächig eine migrationsbedingte Reinstallierung vormoderner, islamisch-patriarchalisch geprägter Herrschaftskultur statt, deren Kritikverbot per Political Correctness durchgesetzt wird. Unter dieses fällt auch die Kritik an der Sicherstellung einer generationsübergreifenden Stabilität vormodern-religiöser (islamischer) und patriarchalischer Grundeinstellungen bei türkischen und arabischen Migranten durch Islamunterricht, in dem z.B. die Emanzipation der Frau schlicht mit der weiblichen Erfüllung der islamischen Pflichten gleichgesetzt wird.[xlii]
79.) DIFFAMIERUNG STATT AUSEINANDERSETZUNG: Die pro-islamische Politik, die sich Geschäfte nicht stören lassen will und Pfründesicherung betreibt, hofiert reaktionäre Islamverbände, die nur eine Muslim-Minderheit repräsentieren. Anstelle einer seriösen Auseinandersetzung über das Wesen des Islam und die Fakten zur Islamisierung stehen diffamierende Vorwürfe im Vordergrund.
80.) BEREICHERUNGS-FÄLSCHUNG: Der „Spiegel“ titelte bzgl. der Migration „Mehr Einnahmen als Ausgaben“. Bezieht man hingegen die allgemeinen Staatsausgaben mit ein, schlägt für jeden lebenden Ausländer ein langfristiges Staatsdefizit von 79.100 Euro, für jeden lebenden Deutschen von 3.100 Euro zu Buche. Diese Negativzahl entsteht überdurchschnittlich durch Muslime, nicht durch Asiaten, Amerikaner oder andere westliche Ausländer, und sie wird unterdrückt. [xliii]
81.) SARGNAGEL EU: Die EU als Sargnagel der Demokratie definiert das Vorhandensein einer „Diskriminierung“ dann, „wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung in besonderer Weise benachteiligen können.“[xliv] Mit diesem undifferenzierten Artenschutz genießt der Islam Narrenfreiheit und kann ungehindert an der Abschaffung der westlich-freiheitlichen Weltordnung arbeiten.
82.) Verordnete Fehlannahme 1: Der demokratische deutsche Rechtsstaat sei stark genug, um die Aufnahme von Millionen von Muslimen samt deren Nachkommen wirtschaftlich und ohne eigene inhaltlich-strukturelle Beschädigung auszuhalten. Diese Fehlannahme ist sowohl aufgrund demographischer Fakten (ab spätestens 2045 muslimische Mehrheit) als auch der oben beschriebenen Konstitution des Islam falsch. [xlv]
83.) Verordnete Fehlannahme 2: Eine Lösung der europaweiten Integrationsprobleme orthodoxer oder fundamentalistischer Muslime, die auf Abschaffung unserer freiheitlichen Weltordnung zielen, sei mithilfe der sogenannten „übergroßen friedlichen Mehrheit moderater Muslime“ möglich. Diese sind in den arbeitsteiligen [xlvi] , durch den Islam als Herrschaftsideologie vorgenommenen Überwältigungsprozess ungläubiger Unterwanderungsgesellschaften als unauffällige Schachfiguren einbezogen. Dies hat sich in der islamischen Agenda bislang in jedem vormals nicht islamischen, jetzt islamischen Land (z.B. Libanon, Mali) gezeigt, wird aber per Political Correctness tabuisiert. Die überhebliche Illusion eigener Unverwundbarkeit wird durch die Political Correctness genährt.
84.) DIE POLITIKER: Die von souveränen Bürgern auf Zeit Gewählten sollten eine Verpflichtung darin sehen, die auf uns zukommenden Probleme den Menschen in unserem Land offenzulegen, statt zu versuchen, diese durch Einschüchterung ruhig zu stellen. Es kann auch nicht darum gehen, der Bevölkerung bessere Einsichten zu vermitteln, sondern die Politik sollte die schon vorhandenen Einsichten der Bürger zur Kenntnis nehmen, um einer weiteren Entfremdung zwischen Politik und Bürgern zu begegnen. [xlvii]
85.) FORDERUNG: Eine offene und seriöse Debatte über das Verhältnis der islamischen Grundinhalte zu den Prinzipien der säkular-demokratischen und menschenrechtlichen Moderne darf nicht länger in die Tabuzone der Political Correctness gerückt werden.
Teil VI
Die inhaltlichen Fehler der „Nogida“-Bewegungen
86.) UMDEUTUNG: Es ist illegitim, die berechtigte Kritik an der menschenrechtswidrigen Ideologie des Islam auf bekannte Weise in „Hass“ auf Ausländer umzudeuten (dem man dann entschieden entgegentreten wolle und dem z.B. „ganz Heidelberg“ keinen Millimeter Platz lassen werde).
87.) EMOTIONALITÄT: Auf den „Nogida“-Demonstrationen wurden Transparente hochgehalten, auf denen – zur Profilierung der Argumentationslage – dialektisch verfeinerte Beiträge wie etwa „Liebe!“ zu lesen waren. Es gibt indes Aussagen, die schlicht unzutreffend sind und auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger werden – zu diesen gehören die folgenden fünf. Weder Wiederholung noch Emotionalität noch Ausschaltung des Gegners ersetzen Korrektheit.
88.) FALSCHE AUSSAGE 1: Angst vor dem Islam sei unbegründet – sie ist es in Wirklichkeit nur dann, wenn man als Individuum seine durch die Meinungsfreiheit grundgesetzlich garantierten Kritikrechte nichtin Anspruch nimmt und sich schon jetzt in diesem zentralen Aspekt scharia-konform verhält, [xlviii]
89.) FALSCHE AUSSAGE 2: „Menschlichkeit, Offenheit, Gastfreundlichkeit und Ehrlichkeit“ seien „unsere“ Werte – das Grundgesetz hat mit gutem Grund nicht solchem christlichen, pseudohumanistischen Tirili den Status von Zentralwerten verliehen, sondern es bei Menschenwürde, Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum sowie den anderen Grundwerten belassen: nur diese sind grundlegend und einforderbar, alle weiteren stehen jedem Individuum als persönliches Entgegenkommen offen,
90.) FALSCHE AUSSAGE 3: Deutschland habe kein faktisches Problem mit muslimischen Ausländern – in Bezug auf Muslime gibt es sehr wohl genau dokumentierte Probleme: strukturelle und faktische Verstöße gegen Grundrechte, Paralleljustiz, rechtsfreie Räume, Anmaßungen und Sonderbehandlungen, Menschenrechte nur unter Scharia-Vorbehalt uvm. (s.o. über Islamisierung),
91.) FALSCHE AUSSAGE 4: Pegida-Anhänger seien Extremisten, genau wie die Attentäter von Charlie Hebdo, und beiden müsse gleichermassen entgegengewirkt werden – wer friedliche Demonstranten mit Terroristen auf eine Stufe stellt, offenbart sein gestörtes Verhältnis zu demokratischen Grundrechten und betreibt Gesinnungsjustiz,
92.) FALSCHE AUSSAGE 5: Asylsuchende und Ausländer seien in jedem Falle Notleidende, die offenherzig aufgenommen werden müssten – hierzu ist ganz klar festzustellen: Solange bei Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen keine Unterscheidung stattfindet zwischen den Tätern und deren tatsächlich notleidenden Opfern, wird unzulässig generalisiert. Als notleidende Opfer gelten u.a. Atheisten, Christen, Juden oder Jesiden. Ebenso gilt dies für weniger religiöse Muslime, welche die Ausübung der über 200 Tötungsbefehle [xlix] – apodiktisch ausgesprochen in ihrer Satzung, dem Koran – gerne vermeiden würden. Ohne notwendige Differenzierung machen sich diese Demonstrationen zu Handlangern also auch von Schlächtern und leisten der weiteren Verbreitung einer menschenrechtswidrigen Ideologie in Europa Vorschub. Pauschalisierende intellektuelle Unredlichkeit ist nicht hinnehmbar‚ auch wenn sie noch so blauäugig das vermeintlich (kurzfristig) Gute will. Rührselige Emotionalität ersetzt keine Sachargumente.
93.) REALITÄTSVERWEIGERUNG: Es wäre notwendig, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass etwa „Heidelbergs Antwort auf Pegida“ vielfältiger ausfällt als von „Nogida“ reklamiert. Und es wäre wünschenswert, wenn die Medien sich der allgegenwärtig politisch-autoritär durchgesetzten Realitätsverweigerung entgegenstellen und einer einseitigen Dämonisierung von Menschen entgegenwirken würden, die nicht minder unsere offene, freiheitliche Kultur und Zivilisation erhalten wollen.
94.) ZWEIERLEI MASS: Wenn auf dem Majdan und in Hongkong die Menschen auf die Straßen gehen und ihre Meinungen öffentlich äußern, dann frohlocken unsere Politiker und verweisen darauf, dass die Freiheit der öffentlichen Meinungsäußerung eine Grundvoraussetzung für die Demokratie ist. Gemeinsam mit den Medien beklagen sie die Demokratiedefizite in diesen Ländern und betonen unser grundgesetzliches Recht auf Meinungsfreiheit. Wenn aber in Dresden 17 500 Bürger auf die Straße gehen und ihre der Politik unbequemen Meinungen öffentlich äußern, dann ist mit einem Mal alles ganz anders. Der Umfang des Arsenals an Diffamierungen durch Politik und Medien ist bedrückend: Schande, Rattenfänger, Rechtsextreme, Nazis in Nadelstreifen, diffuse Ängste vor dem sozialen Abstieg … und so fort ohne Ende. [l]
95.) FALSCHES GÜTESIEGEL: „In völlig realitätsfremder Weise werden der großen Zahl global agierender und tagtäglich Gräueltaten begehender islamischer Terrormilizen die angeblich absolut harmlosen und „friedliebenden“ Muslime in den westlichen Einwanderungsgesellschaften entgegenhalten. Wer es als Muslim unterlässt, sich unmittelbar den dschihadistischen Vorkämpfern anzuschließen, bekommt von der medialen Beschwichtigungsindustrie sogleich dieses verharmlosende Gütesiegel aufgeklebt.“ „Während alle Pegida-Demonstranten unter Generalverdacht gestellt werden, Nazis zu sein, mahnt man gegenüber Muslimen und Zuwanderern zu Recht Differenzierung, aber zu Unrecht Generalabsolution an. Auf der eine Seite pauschale Verleumdung, auf der anderen Seite völlige Zusammenhangsblindheit.“ [li]
VII
Fazit
96.) BERECHTIGTE ANGST: Angst vor dem Islam, nicht nur dem sog. „Islamismus“ sondern auch dem orthodoxen, ist nicht irrational, sondern faktisch berechtigt. Ihre Berechtigung steigt mit jedem Muslim, der nach Europa hineingelassen wird, denn kaum einer von diesen hat gelernt, dass Religion etwas Relatives und in einem säkularen Gaststaat hintanzustellendes sei. Er trägt vielmehr das ausgefeilte islamische Eroberungsprogramm infolge umfassender sozialisatorischer Indoktrination seit seinem ersten Atemzug potenziell in sich.
97.) ISLAMISIERUNG FINDET STATT: Eine schrittweise Islamisierung, die unser Rechtssystem – im Falle nicht sofort einsetzender unsererseits mehrheitlicher Gegenwehr – in absehbaren muslimischen Mehrheitsverhältnissen durch die Scharia ersetzen wird, findet tatsächlich statt und wird durch heterogene interessierte gesellschaftliche Gruppierungen aktiv vorangetrieben (muslimische Verbände, exportorientierte Konzerne, die überwiegende Mehrheit der politischen Klasse, linksextremistische Antikapitalisten, Migrationsindustrie-Profiteure, Bürgerkriegsängstliche, ideologisch fehlgeleitete „Gutmenschen“ etc.)
98.) VERHÄNGNISVOLLE POLITISCHE KORREKTHEIT: Political Correctness als neue „softe“ Ausprägungsform einer durch Zensur, Indoktrination und Selbstzensur durchgesetzten Meinungsdiktatur verhindert bei den dadurch eingeschüchterten Menschen eine seriöse Bestandsaufnahme der Fakten und gesamtgesellschaftlich deren korrekte Kommunikation und den Diskurs über angemessene Konsequenzen.
99.) DISKURSVERSCHIEBUNG KORRIGIEREN: Während Pegida den Untersuchungsgegenstand Islam intellektuell nicht zu durchdringen imstande ist, das Abendland eher als christlich als als säkular fehlassoziiert und dabei dennoch den Finger in notwendig anzugehende Wunden legt und in die grundsätzlich richtige Richtung zielt, setzt Nogida auf eine Emotionalisierung der Debatte, betreibt die Sache der politisch-korrekten Meinungsdiktatur und schreckt auch vor der Beteiligung an der von Politik und Medien betriebenen diffamierenden Verleumdungs-Hetze gegen die Minderheit der islamkritisch-wachen Menschen nicht zurück. Damit macht sie sich zu Handlangern nicht nur der Muslime sondern auch der Antifa, denen die Abschaffung des liberalen Rechtsstaates mit allen Gewaltmitteln nicht schnell genug gehen kann. Diese Position gilt es zu korrigieren. [lii]
100.) NOTWENDIGE VERSACHLICHUNG: Demgegenüber ist nachhaltig auf einer Versachlichung der Auseinandersetzung im Sinne des Ziels „Islamisierung beenden, Säkularisierung vollenden“ zu bestehen.[liii] Nogida sollte alle Verfemungen von Menschen mit überaus berechtigten Sorgen einstellen, bei Flüchtlingen sehr genau hinschauen, ob es sich wirklich um Opfer oder vielmehr um deren Peiniger handelt, und sich ohne wenn und aber für Recht und Gesetz einsetzen, d.h. unbequemerweise auch dafür, die Abschiebungen der 98% abgelehnten Asylbewerber und reinen Wirtschaftsflüchtlinge zügig durchzusetzen. Nur so können unser Sozialstaat und die Möglichkeit der Hilfe für wirklich Bedrängte als noble Geste erhalten werden.
Angesichts dieser Liste könnte man in Fatalismus und Untätigkeit verfallen. Doch das ist keineswegs „alternativlos“. Bei uns können Sie sich stattdessen vernetzen, informieren, mitdiskutieren und aktiv werden:
www.liberale-freigeister.de
(siehe dort auch den Wiener Appell )
Hier können sie auf der Seite von Menschen Platz nehmen, denen unsere freiheitliche, säkulare Zivilisation, unser demokratischer Rechtsstaat und unsere aufgeklärte Kultur zum unverhandelbaren Lebensanliegen geworden ist.
[i] http://www.politicalislam.com/statistics-and-the-meaning-of-islam/ , zum zweiten Satz von Punkt 1 vgl. ii, Seite 5.
[ii] http://europenews.dk/files/Bill_Warner-Scharia_fuer_Nicht-Muslime.pdf , Seite 24. Nur die späteren, in Medina geoffenbarten Koransuren enthalten Gewaltaufrufe. Die früheren, in Mekka geoffenbarten friedlichen Suren werden von den medinischen ausser Kraft gesetzt.
[iii] vgl. http://europenews.dk/de/node/40091 und vor allem Ali Dashti: 23 Jahre. Die Karriere des Propheten Muhammad, Aschaffenburg 2003
[iv] http://europenews.dk/files/Bill_Warner-Scharia_fuer_Nicht-Muslime.pdf , Seite 25, oderhttp://derprophet.info/inhalt/taqiyya.htm
[v] Koran 2,216, 4,89, 8,39, zur Situation bei muslimischer Mehrheit („Oberhand“ genannt) Koran 47,35. Hartmut Krauss faßt den gleichen Punkt so: „ Je höher der muslimische Bevölkerungsanteil, desto stärker wächst der Druck, den Islam und die Scharia als dessen Gesetz mit allen unblutigen und blutigen Mitteln in der Aufnahmegesellschaft durchzusetzen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die Selbsterhöhung der Muslime und als Kehrseite die Erniedrigung der Ungläubigen eine tragende Säule des islamischen Weltanschauungssystems bildet, die sich auch in der Subjektivität der Islamgläubigen widerspiegelt.“
[vi] Nicht erst im Irak und in Syrien unter dem IS 2014. Eine eindringliche Beschreibung aus dem Libanon der 70er Jahre bietet sich in diesem Video Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=PCigz99xch0 , Teil 2:https://www.youtube.com/watch?v=_-1E811WaKI , Teil 3: https://www.youtube.com/watch?v=_Hw4yity3QA, Teil 4: https://www.youtube.com/watch?v=qcPuPsA2DQI
[vii] vgl. Hartmut Krauss, Faschismus und Fundamentalismus. Varianten totalitärer Bewegung im Spannungsfeld zwischen ‚prämoderner‘ Herrschaftskultur und kapitalistischer ‚Moderne’ , Osnabrück 2003.
[viii] vgl. hierzu http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-der-islamismus-als-religioese-artikulation-einer-totalitaeren-bewegung.html sowie http://www.orientdienst.de/muslime/minikurs/umma/
[ix] vgl. Hartmut Krauss, Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden, Osnabrück 2013
[x] Siehe http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-hartmut-krauss-islam-in-reinkultur-zur-antriebs-und-legitimationsgrundlage-des-islamischen-staates.html , 2. Kapitel
[xi] http://www.hintergrund-verlag.de/texte-rezensionen-bat-yeor-europa-und-das-kommende-kalifat-der-islam-und-die-radikalisierung-der%20demokratie.html
[xii] vgl. hierzu auch http://www.cicero.de/berliner-republik/islam-heisst-liebe-und-nicht-scharia/52143 , 5. Absatz
[xiii] Für die Punkte 13 bis 18 und 20 bis 32 vgl. den Vortrag von Prof. Dr. Tilman Nagel, Seminar für Arabistik, Universität Göttingen, Papendiek 16, 37073 Göttingen, vom 08.06.2013
[xv] s. Nagel
[xvi] https://koptisch.wordpress.com/2013/06/24/kommentar-warum-islamkritik-keine-volksverhetzung-ist/
[xvii] Vgl. Professor Dr. Ursula Spuler-Stegemann, Philipps-Universität Marburg, Fachgebiet Islamwissenschaft, Deutschhausstraße 12, 35032 Marburg, Die 101 wichtigsten Fragen – Islam , 2. Auflage, C. H. Beck, München 2009, S. 41
[xviii] http://europenews.dk/de/node/42749 , vgl. auch Hans Meiser: Völkermorde vom Altertum bis zur Gegenwart, Tübingen 2009
[xix] Vgl. Bill Warner, in http://derprophet.info/inhalt/anhang14-htm/
[xx] Vgl. Egon Flaig, Weltgeschichte der Sklaverei, München 2009
[xxi] http://www.tomtayloronline.org/2013/04/17/slavery-terrorism-and-islam-the-historical-roots-and-contemporary-threat-by-dr-peter-hammond/
[xxii] Punkt 38 und 39 http://europenews.dk/de/node/40091
[xxiii] siehe hierzu und zu Punkt 45 http://www.atheisten-info.at/downloads/krauss9.pdf
[xxv] 100 Peitschenhiebe gelten für einen gesunden Erwachsenen als tödlich, vgl. auch
https://secure.avaaz.org/de/petition/An_seine_Majestaet_den_Koenig_von_SaudiArabien
Abdullah_bin_Abdul_Aziz_Freilassung_und_Redefreiheit_fuer_den_jungen_saud/?pv=9
[xxvii] http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-universitaere-imamausbildung-und-einfuehrung-von-islamunterricht.html
[xxix] Vgl. H. Krauss in http://www.wissenbloggt.de/?p=8943&print=print
[xxx] http://www.cbn.com/cbnnews/world/2011/August/Culture-Crisis-Norway-Tackles-Muslim-Immigration-/
[xxxii] Punkt 48 und 49 siehe http://www.gam-online.de/text-Auftragsstudien.html
[xxxv] www.gesetze-im-internet.de /bundesrecht/gg/gesamt.pdf
[xxxvi] Geschlechtertrennung in der Moschee: Freie Religionsausübung contra Gleichberechtigungsgrundsatz; die Erste Sure des Korans als Kurzgebet der Muslime, in dem Allah als Beherrscher aller Weltenbewohner beschworen wird; der anmaßende Inhalt des Muezzinrufs, der die Nichtmuslime im ständigen Rhythmus mit der drohenden Aussage konfrontiert: „Allah ist der Größte“. Generell ist der gesamte islamische „Gottesdienst“ auf die Primärbindung an das „Gesetz Gottes“/Scharia konzentriert und stellt diese ausschlaggebende Leitorientierung über die subjektive Bindung an die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ (Krauss, Schachtschneider). Der Verfassungsrechtler Prof. K.-A. Schachtschneider: „Ich habe dargelegt, daß der Islam nicht durch Art. 4 Abs. 2 GG, die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung geschützt ist. Die Muslime können sich auf die Freiheit des Glaubens und die des Bekenntnisses berufen. Diese Grundrechte des Art. 4 Abs. 1 GG geben aber keine Rechte zum äußeren Handeln, sondern nur Rechte zu inneren Vorstellungen. Die Grundrechte müssen genau unterschieden werden.“ Siehe K.-A. Schachtschneider, Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam, Berlin 2010.
[xxxviii] Die Punkte 61-70 sind zitiert bzw. zusammengestellt aus http://journalistenwatch.com/cms/wp-content/uploads/2015/01/Das-Protokoll-der-Islamisierung1.pdf . Lediglich der 2. Satz zu Punkt 68 wurde eigenständig ergänzt. Die Titel wurden selbständig hinzugenommen.
[xl] Diesen Punkt sowie die Punkte 72, 73, 75-77 und 85 siehe Hartmut Krauss, in: http://www.atheisten-info.at/downloads/Krauss14.pdf
[xli] http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-politische-korrektheit-ist-ein-frontalangriff-auf-das-grundgesetz/7176208-5.html
[xlii] Vgl. Krauss bei http://www.heise.de/tp/artikel/36/36618/1.html
[xliv] ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=1813&langId=de
[xlv] http://www.spiegel.de/forum/politik/hamburger-teenager-im-dschihad-herzlichen-glueckwunsch-ihr-sohn-ist-jetzt-im-paradi-thread-163087-5.html
[xlvi] http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-hartmut-krauss-islam-in-reinkultur-zur-antriebs-und-legitimationsgrundlage-des-islamischen-staates.html
[xlvii] Pressemitteilung der „Liberalen Freigeister“ zur Meinungsfreiheit. Verfügbar auf:http://www.wissenbloggt.de/?p=26776
[xlviii] Pressemitteilung der „Liberalen Freigeister“ zum RNZ-Artikel vom 8.1.2015 über „Heidelbergs Antwort auf Pegida – Nogida zeigt Flagge“, Punkt A. 89.) = Punkt B, 90.) = Punkt C, 91.) = Punkt D, 92.) = Punkt E, 93.) = unten
[xlix] vgl. den Koran selber oder z.B. https://koptisch.wordpress.com/2012/04/22/die-zehn-gebote-des-koran/
[l] Aus der Pressemitteilung der „Liberalen Freigeister“ zu den Pegida-Demonstationen, 06.01.15
[lii] Vgl. die Pressemitteilung der „Liberalen Freigeister“ zu einer Tagesveranstaltung, 12.03.15: „Während die Pegida-Bewegung sich zwar verbal gegen die ‚Islamisierung des christlichen Abendlandes‘ wendet, ohne aber diesen reaktionären Prozess inhaltlich näher aufzuschlüsseln und aus der Perspektive der säkularen Demokratie sowie dem Wertehorizont der Aufklärung zu beleuchten, bestreiten und verleugnen die Verfechter des proislamischen Herrschaftskartells schlichtweg die Realität der Islamisierung und verkünden zugleich ‚Der Islam gehört zu Deutschland‘. Gleichzeitig findet als Reaktion auf die Pegida-Bewegung eine politisch-ideologische Generalmobilmachung statt, die jede Kritik am Islam und am fehlregulierten Zuwanderungsgeschehen als ‚rassistisch‘, ‚rechtsextremistisch‘, ‚fremdenfeindlich“ etc. diffamiert und sich dabei selbst volksverhetzender und grundrechtswidriger Methoden (willkürliche und einseitige Demonstrationsverbote) bedient. Im Endeffekt beinhaltet diese antiislamkritische Generalmobilmachung Tendenzen, die ohne Gegenwehr aus der Mitte der Gesellschaft zur Errichtung einer politisch-korrekten Meinungsdiktatur führen werden.“
ergänzende Literaturhinweise:
1. Assia Harwazinski, Islami(sti)sche Erziehungskonzeptionen:
Drei Fallbeispiele aus Baden-Württemberg. Tectum-Verlag, Marburg, 2005, ISBN 978-3-8288-8807-0.
2. Assia Harwazinski, Islam als Migrationsreligion.
Vom Umgang der Deutschen mit ihrer muslimischen Minderheit am Beispiel der Region Stuttgart.
Tectum-Verlag, Marburg, 2004, ISBN 978-3-8288-8672-8.
3. Der Beitrag von Assia Harwazinski, „Fundamentalismus“ im Metzler-Lexikon Religion, Bd. 1 (1998) geht sowohl auf den Islam als auch auf das Christentum ein, aus dem der Begriff „Fundamentalismus“ ursprünglich stammt.