Von Claus Hiller
Ist ein Klappmesser-Angriff mit Schwerverletzung einer Polizistin nur eine „Drohung“? Wir lesen im Spiegel-Online am Donnerstag, 17.09.2015:
„Details zum Tatverlauf: Um 9.48 Uhr war bei der Polizei ein Notruf eingegangen. Passanten hatten beobachtet, wie ein Mann mit einem Messer in der Heerstraße in Berlin-Spandau Menschen bedrohte. Vier Streifenwagen erreichten laut Polizeiangaben den Tatort im Westen Berlins kurz nach dem Alarm.
Als die ersten beiden Polizisten ausstiegen und sich dem Mann näherten, sei dieser auf die die 44-jährige Polizeibeamtin zugerannt und habe sie mit einem Klappmesser mit neun Zentimeter langer Klinge in Hals und Schulter gestochen.
Daraufhin seien mehrere Schüsse abgegeben worden. Ob einer oder mehrere Polizisten schossen, sagte der Sprecher nicht. Unklar ist bisher auch, ob der Täter tatsächlich Menschen angreifen wollte oder nur drohte.“
(. . . )
Der Angreifer starb trotz Wiederbelebungsversuchen. Die schwer verletzte Polizistin wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, ihr Zustand ist derzeit stabil.“
Sind Polizistinnen keine „Menschen“? Oder berichtet Spiegel-Online gemäß Presserat-Kodex „kultursensibel“ und aus religiöser Sicht des Täters, nach der ein Angriff auf eine Polizistin (Frau) mit einem 9 cm-Klappmesser und ihre Schwerverletzung allenfalls als „Drohung“ zu werten sein könnte?
Für die Polizistin die besten Wünsche für eine baldige Gesundung und der Polizei im Allgemeinen für eine wertschätzende Berichterstattung in den Medien über ihren oft lebensgefährlichen Dienst!