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Todesstrafe in der Türkei? – In der EU gilt sie schon lange!

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Von Michael Grandt

Der türkische Staatschef Erdogan will die Todesstrafe in seinem Land wieder einführen. „Ein Land, das die Todesstrafe hat, kann nicht Mitglied der Europäischen Union sein“, hört man aus Regierungskreisen. Das ist ziemlich heuchlerisch, denn auch in der EU ist die Todesstrafe für Putschisten und Aufständische möglich.

„Deutschland und die EU haben eine klare Haltung: Wir lehnen die Todesstrafe kategorisch ab. Ein Land, das die Todesstrafe hat, kann nicht Mitglied der Europäischen Union sein“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Politische Gutmenschen echauffieren sich seit Tagen über die Ankündigung des türkischen Präsidenten Erdogan.

Politisch schöne Worte, aber Heuchelei hoch Zehn

Schon als der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban eine Debatte über die Todesstrafe vom Zaun brach, war die Bestürzung groß gewesen. EU-Kommissionschef Juncker war schon damals entsetzt: „Wer die Todesstrafe einführt, hat keinen Platz in der europäischen Union“ und drohte seinerseits, dass Ungarn dann aus der EU ausscheiden müsse.

Politisch schöne Worte, aber Heuchelei hoch Zehn. Das alles sind Krokodilstränen. Denn durch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union ist das Töten von Menschen in bestimmten Fällen erlaubt. So ist auch in der EU die Todesstrafe für Putschisten und Aufständische möglich! Es darf im Krisenfall sogar auf Demonstranten scharf geschossen werden.

EU: Tötungen sind erlaubt

Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie bitte das höchst offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 v. 14.12.2007) nach:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe sind dort unmissverständlich. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben (Hervorhebungen durch mich):
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“
In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) ist außerdem zu lesen:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“

 

 

EU: Todesstrafe für Aufständische und Putschisten möglich

Dies lässt folgende Interpretation zu:
• Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr.
• Ebenso die Tötung von Menschen, um einen Aufstand (Putsch) oder einen Aufruhr niederzuschlagen.

 

Die Empörung über Erdogan ist also vordergründing. Denn auch die EU ist juristisch gewappnet: Die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder Aufruhr (Putsch)niederzuschlagen ist laut Charta der Menschenrechte erlaubt. Beten wir, dass es nie soweit kommt.

Aktuelles UPDATE:

Dieser Artikel hat GROSSE Wellen geschlagen und ist bisher über 60.000x gelesen worden: 

 

Zum Interview mit Präsident Erdogan zur Todesstrafe:

Quellen:

*** Meinen Recherchen nach sind diese Rechtsbestimmungen nicht außer Kraft gesetzt worden ***

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

EU

http://www.spiegel.de/politik/ausland/bundesregierung-todesstrafe-in-tuerkei-wuerde-eu-beitrittsgespraeche-beenden-a-1103485.html

Todesstrafe in der Türkei? – In der EU gilt sie schon lange!

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