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„Intelligenzbestien wüten beim Wochenblättchen“ oder „Mediale Demagogie gegen den Kleinen Waffenschein“

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Von Pastor Jakob Tscharntke

Das Folgende ist zwar zunächst ein regionaler Vorgang. Ähnliches dürfte dieser Tage aber deutschlandweit geschehen. Deshalb mögen folgende Betrachtungen auch deutschlandweit von Interesse sein:

Als Titelstory hat sich diese Woche unser Wochenblättchen den Kleinen Waffenschein vorgeknöpft.
Im Jahr 2016 haben seiner Meldung gemäß zehnmal mehr Bürger unseres Landkreises den Kleinen Waffenschein beantragt als im Schnitt der 4 Jahr zuvor. Von 2012 bis 2015 sollen es im Jahr durchschnittlich 20-30 gewesen sein, in den ersten 7 Monaten des Jahres 2016 schon 174.
Woher das wohl kommt?!

Diese auf der Hand liegende Frage stellt das Wochenblättchen vorsichtshalber erst gar nicht. Es könnte ja jemand auf die richtige Antwort kommen!

Stattdessen geifert es vor Zornesschaum sowie vor sachlicher Inkompetenz und Mangel an innerer Logik triefend gegen den Kleinen Waffenschein. Der Landrat sieht die Entwicklung kritisch und die Polizei beobachtet mit Sorge! Oha. Wen denn? Diejenigen, die unsere Sicherheit bedrohen? Oder die verängstigten Bürger, die zunehmend den Eindruck haben, daß die Polizei sie nicht mehr ausreichend schützen kann und deshalb aus purer Verzweiflung Vorkehrungen zum Selbstschutz treffen?

Natürlich die Zweiten!

Diesen um ihre Sicherheit besorgten Bürgern muß umgehend das potentiell hochkriminelle Handwerk gelegt werden. Könnten diese doch tatsächlich auf die wahnwitzige Idee verfallen und eine erworbene Schreckschusswaffe zuhause nicht getrennt von der Munition aufbewahren! Damit diese hochkriminelle Handlung möglichst vermieden wird, weist das Wochenblättchen in einer Bildunterschrift darauf hin: „Schreckschusswaffe und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden.“

Und damit auch überhaupt kein Zweifel aufkommen kann, wie unsinnig deshalb der Besitz einer Schreckschusswaffe ist, führt der Schreiberling aus: „Wenn sie also einen Einbrecher im Erdgeschoss bemerken, suchen sie leise die Munition im anderen Zimmer, laden die Pistole und schleichen ins Erdgeschoss.“

Der angesprochene Mangel an innerer Logik offenbart sich darin, daß derselbe Schreiberling feststellt, daß der Kleine Waffenschein zum verdeckten Führen der Waffe in der Öffentlichkeit berechtigt. Selbstverständlich der geladenen Waffe! Waffe und Munition sind hier nicht getrennt! Und wenn ich das mit Kleinem Waffenschein schon in der Öffentlichkeit, wenn auch verdeckt, darf, wieso sollte ich das nicht in meinen eigenen vier Wänden dürfen?

Zum Mangel an innerer Logik gesellt sich eben leider noch die sachliche Inkompetenz. Der Schreiberling vermag nämlich nicht zwischen dem „Aufbewahren“ und „Führen“ einer Waffe zu unterscheiden. Das „Aufbewahren“ betrifft die Lagerung der Waffe während ich keine Kontrolle über sie ausübe. Hier habe ich darauf zu achten, daß Unbefugte nicht auf sie zugreifen können. Etwas ganz anderes ist es, wenn ich zuhause bin und die tatsächliche Aufsicht über die Waffe ausübe.

Womöglich ist der Schreiberling aber gar nicht so dumm wie er tut. Vielleicht offenbart er vielmehr seine Zugehörigkeit und die seines Blättchens zur Gattung der Lügen-, Täuschungs- und Volksverdummungsmedien? Vielleicht vermengt er absichtlich das „Führen“ und das „Aufbewahren“ von Schreckschußwaffen, als wäre das ein- und dieselbe Sache, um die Bürger zu verunsichern und zu verdummen? Vielleicht wählt er deshalb ebenso absichtlich ein vollkommen falsches Beispiel zum Nutzen einer Schreckschusswaffe in Verbindung mit einem Kleinen Waffenschein, nämlich den nächtlichen Einbrecher in der Wohnung.

Für denselben benötigt der Bürger aber gar keinen Kleinen Waffenschein! Denn die Schreckschusswaffe samt zugehöriger Munition ist ab 18 Jahren frei erwerbbar und darf zuhause auch ohne Kleinen Waffenschein geführt und im Notfall zur Gefahrenabwehr benutzt werden.

Wer einen Kleinen Waffenschein beantragt, der sieht Gefahr für Leib und Leben für sich und die Seinen auch außerhalb seiner eigenen vier Wände aufgrund stark gestiegener Gefahren und einer Polizei, die aus bekannten Gründen weithin mit anderen Aufgaben ausgelastet ist, als sich um die Sicherheit der Bürger zu kümmern.

Viel kompetenter und praxisnäher ist deshalb der Rat des örtlichen Polizeisprechers leider auch nicht. Der empfiehlt in Konfliktsituationen statt des Mit-sich-Führens von Schreckschusswaffen: „In Konfliktsituationen Passanten auf sich aufmerksam zu machen und die Polizei zu Hilfe zu rufen.“

Über die Hilfsbereitschaft von Passanten im Blick auf Opfer von Gewalttaten gibt es zahlreiche Untersuchungen und Feldversuche. Der Herr Polizeisprecher scheint von diesen noch nie etwas gehört zu haben. Sonst hätte er diesen Rat nicht geben können.
Mit der Hilfe der Polizei sieht es dank deren permanenter Überforderung leider auch nicht viel besser aus. Mir haben mehrere Bekannte berichtete, daß ihnen Polizisten persönlich gesagt haben: Ihr müßt Euch selbst schützen. Wir können das nicht mehr!

Insoweit ist derartige mediale Hetze gegen den Kleinen Waffenschein für die öffentliche Sicherheit in unserem Land höchst schädlich. Das Gegenteil wäre dringend geraten. Hätten beispielsweise in München im McDonald, in dem angeblich das Abschießen von Unschuldigen begonnen hat, einer oder mehrere eine Schreckschusswaffe mit Pfefferpatronen dabeigehabt, dann hätten sie den Täter innerhalb weniger Sekunden vielleicht sogar ohne allzu große Gefahr für ihr eigenes Leben außer Gefecht setzen können.

Erst recht hätte dies gegolten für Angriffe mit Hieb- und Stichwaffen wie im Zug nach Würzburg, in Reutlingen, der Abschlachtung des Priesters in Frankreich etc.. Hier hätten die Täter wahrscheinlich ohne daß nur eine einzige Person hätte verletzt werden müssen, außer dem Angreifer selbst, derselbe mit Schüssen mit Reizgas- oder Pfefferpatronen gestoppt und unschädlich gemacht werden können.

Da diese Täter sehr häufig mit Hieb- und Stichwaffen angreifen, gelten unter Fachleuten Schreckschusswaffen mit Pfeffermunition als einer scharfen Waffe mindestens ebenbürtig bei geringeren Kollateralschäden. Der Täter muß ja zum Gebrauch seiner Hieb- und Stichwaffen nahe an das Opfer heran. So kann die Gas- oder Pfeffermunition ihre volle Wirkung entfalten und hat unter Umständen eine größere unmittelbare Stoppwirkung als etwa eine 9mm Parabellum.

Mein Rat
– an den Herrn Schreiberling: nicht über Dinge schreiben, von denen man keine Ahnung hat. Das könnte leicht zum intellektuellen Offenbarungseid oder zur Offenbarung bösartiger Gesinnung werden.
– an den Herrn Polizeisprecher: die Bürger nicht mit wirklichkeitsfremden Ratschlägen in falscher Sicherheit wiegen, sondern sie sachgerecht ermutigen das Nötige zu tun, um sich, ihre Frauen und Kinder und andere Mitmenschen in Gefahrensituationen zu schützen
– an das „gemeine Volk“: sich nicht von anderen verdummen lassen, sondern das eigene Hirn gebrauchen. Das kann in Situationen echter Gefahr unter Umständen lebensrettend sein, für sich, die eigene Frau und Kinder und auch für betroffene Mitmenschen!

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