Von Jürgen Kleinfeld
Territion – das Zeigen der Instrumente – Folter ist eben kein Wattebauschwerfen im harmonischen Stuhlkreis.
Vorbemerkung des Verfassers: Für sämtliche erwähnten Personen und Behörden gilt selbstverständlich – auch wenn aus dramaturgischen Erwägungen der jeweilige Zusatz „mutmaßlich“ entfällt – die Unschuldsvermutung, solange deren Täterschaft bzw. Tatbeteiligung nicht durch ein legitimiertes, gesetzestreu tätiges Gericht bestätigt ist.
Der gemeine Folterknecht macht die Erfahrung, dass das bloße Zeigen der Instrumente den gewünschten Erfolg bringen kann. Bricht der hochnotpeinlich zu Befragende nicht schon bei deren Anblick innerlich zusammen und gesteht alles, wird der erfahrene Folterknecht ihn sodann nicht gleich erschlagen. Vielmehr kennt der erfahrene Folterknecht die erfolgversprechendste weitere Verfahrensweise. Ganz am Anfang steht jedoch die Festnahme.
Im vorliegenden Fall der Folterung ereignete sich diese Festnahme durch fast zufälliges selbständiges Stellen des Festzunehmenden, indem er, der arme Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland einem radikal an Recht und Gesetz orientierten Bundesbürger, also einem Rechtsextremen eine E-Mail hochgradig besorgten Inhalts zum Hochverrat der „Regierigen“ folgendermaßen beantwortete:
… hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer E-Mails. Ich darf Ihnen versichern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seinem gesetzlichen Auftrag, Informationen über Bestrebungen zu analysieren, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, in allen relevanten Fällen mit Sorgfalt nachkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sodann rasteten die Handschellen des Rechtsextremen wie folgt ein:
An
poststelle@bfv.bund.de;
bfvinfo@verfassungsschutz.de
- Oktober 2015 um 14:45
Sehr geehrte Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
ich bedanke mich zunächst für Ihre Empfangsbestätigung meiner bisherigen E-Mails.
Es ist schön zu hören, dass Sie Ihrem gesetzlichen Auftrag, Informationen über Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, zu analysieren nachkommen wollen. Leider ist bislang nicht festzustellen, dass Sie diesem gesetzlichen Auftrag in relevanten Fällen mit Sorgfalt nachkommen. Sämtliche Beteiligten von der Bundesregierung bis zum Stadtverordneten sind offensichtlich noch immer auf freiem Fuß.
Ich verzichte im Folgenden auf Verweise zu der aktuellen Berichterstattung und gehe davon aus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz noch in der Lage ist sich umfassend selbst zu informieren.
Zwischenzeitlich spitzt sich die Lage sehr zu. In früher als Grenzregionen bekannten Teilen der Bundesrepublik Deutschland quellen ungehindert täglich 10.000 illegale Invasoren, die nach noch geltender Rechtslage zu inhaftieren wären, ins Land – Tendenz massiv steigend. Anstatt diese nach geltendem Recht zumindest dort, wo früher einmal das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begann, abzuweisen, werden nun, nach bereits erfolgter bandenmäßiger Massenschleusung illegaler Invasoren mit Sonderzügen, Polizeibeamte in totaler Überforderung durch illegale Invasoren allein gelassen. Hilferufe der bayrischen Polizei: „Wir saufen ab!“, Brandbriefe von Bürgermeistern in totaler Überforderung, Rufe nach Grenzschließung durch Landräte und die Gewerkschaft der Polizei verhallen ungehört. Hier drängt sich nicht nur der Verdacht auf, dass nicht aus Dummheit Hochverrat begangen wird, hier ist nur noch zu vermuten, dass dies vorsätzlich geschieht.
Neben der bereits anhängigen Strafanzeige gegen Angela Merkel, siehe
http://www.heumanns-brille.de/merkels-hochverrat/
– zeigen die Ereignisse in Übigau, dass auch der Gewaltaspekt des Hochverrats zwischenzeitlich umfassend erfüllt ist.
Victor Orban spricht nicht mehr von Flüchtlingen, sondern von einer Invasorenarmee. Tschechiens Präsident spricht von der Strategie Schutzschild durch Kinder. Bayerns Justizminister erklärt, der Staat sei gefährdet.
Nachdem die Ballungsräume heillos mit illegalen Invasoren überfüllt sind, wird zunehmend auch die Provinz mit der illegalen Invasorenarmee geflutet. Teils wird der Bevölkerung das zehnfache der eigenen Einwohnerzahl an illegalen Invasorenarmeeeinheiten zugemutet. Für die Unterbringung der illegalen Invasorenarmeeeinheiten wird zwischenzeitlich sogar das Eigentumsrecht ausgehebelt. Es werden begründet mit Umständen, die aus Straftaten resultieren, Immobilien beschlagnahmt, Mietverhältnisse fehldeutend wegen angeblichen Eigenbedarfs gekündigt. Sogar Zwangseinquartierungen in freien privaten Wohnraum werden bereits gefordert. Große Teile der Deutschen Bundeswehr, die ohnehin personell mickrig aufgestellt ist, sind in erbärmlichem Bewaffnungszustand, von der mentalen Bereitschaft das Land zu verteidigen ganz zu schweigen. Die Polizei befindet sich flächendeckend im Notstand und kann oder darf ihrem Auftrag, den Bürger vor Straftaten zu schützen, nicht mehr nachkommen. Veröffentlichungen zu Invasorenkriminalität wird untersagt, teils werden Ermittlungen im Dunstkreis der sogenannten „Asylantenheime“ unterdrückt. Eine Haftpflicht für Schäden an Hab und Gut, Leib und Leben durch Invasoren existiert nicht. Die Invasoren sind nicht versichert, der Staat übernimmt keine Haftung. Solche Zustände führen zu inneren Unruhen. Da muss man nicht lange herum analysieren!
Die terroristische sowie finanzielle Bedrohung durch eine illegale Invasorenarmee in Stärke von weit über einer Million Mann muss ich Ihnen sicherlich hinsichtlich der Beeinträchtigung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter erläutern. Sie werden hoffentlich, wie Sie versicherten, Ihre hauseigenen Analysen vornehmen und dabei auf Informationen zurückgreifen können, die nicht schon an den Stammtischen angelangt sind. Dass sich schon jetzt innere Unruhen abzeichnen, ist ebenfalls nicht zu verkennen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nach meiner Rechtsauffassung gehalten, insbesondere da die Strafanzeige gegen Merkel offensichtlich nicht rechtsstaatlich bearbeitet wird, umgehend tätig zu werden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Mitglieder der Gruppierung, die des Hochverrats verdächtigt werden, die Ermittlungen gegen sich selbst behindern oder untersagen. Es besteht unbedingt Flucht- und Wiederholungs- bzw. Weiterausführungsgefahr.
Ich setze Ihnen hierzu eine Frist von 3 Tagen.
Bitte teilen Sie mir umgehend, jedoch spätestens bis zum
31.10.2015
mit, ob und in welcher Form Sie tätig werden.
Sollte ich bis zum Ablauf der Frist keine befriedigende Antwort von Ihnen erhalten bzw. durch positive Berichterstattung der Medien den Vollzug Ihres gesetzlichen Auftrages zur Kenntnis nehmen können, werde ich gegen Sie Strafanzeige wegen sämtlicher relevanten Tatbestände stellen.
Sollten Sie die den Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigenden Umstände nicht fristgerecht beseitigen, tritt das Widerstandsrecht der Bürger nach Art 20 Absatz 4 GG – nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein „grundrechtsgleiches Recht“ – in Kraft: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Schauen Sie sich bitte den folgenden Video an, wenn sie ihn nicht schon von Amts wegen gesehen haben
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=Y_H5XDvS3H0
und entscheiden Sie fristgerecht, auf wessen Seite Sie stehen wollen – bei den Hochverrätern oder den rechtschaffenen Bürgern, die Ihren Arbeitsplatz noch immer finanzieren.
Gern stehe ich Ihnen jederzeit für Rückfragen und Beratungsgespräche auch persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Noch auf dem Weg zum Verlies stammelt der in die Fänge des rechtsextremen Folterknechts Geratene:
… der Auftrag des Verfassungsschutzes bewegt sich stets in einem gewissen Spannungsfeld: Zum Einen gilt es die im Grundgesetz verankerte größtmögliche Freiheit des Einzelnen zu wahren, zum Anderen gleichzeitig dem Sicherungsbedürfnis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerecht zu werden. Der Schutz gerade dieser Grundordnung, wie sie für die Bundesrepublik Deutschland gilt, verlangt klare gesetzliche Regelungen dafür, in welchen Zusammenhängen das Bundesamt für Verfassungsschutz aktiv werden darf. Entsprechende Befugnisse, aber auch Beschränkungen regelt das Bundesverfassungsschutzgesetz. Demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Informationen über verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen sowie Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste gegen die Bundesrepublik Deutschland zu sammeln und auszuwerten, um insbesondere die Bundesregierung über die Sicherheitslage zu unterrichten. Dieser Auftrag wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz gewissenhaft erfüllt. Dabei unternehmen seine Mitarbeiter jeden Tag größte Anstrengungen, um die Sicherheit der Menschen in diesem Land zu gewährleisten. Ich bitte Sie jedoch nicht zu vergessen, dass ein Nachrichtendienst für eine effektive Aufgabenerfüllung bestimmte Informationen zu seiner Arbeitsweise oder Organisation geheim halten muss. Das liegt in der Natur der Sache eines Nachrichtendienstes. Da die Weitergabe von geheimhaltungsbedürftigen Informationen an Unbefugte negative Auswirkungen auf die Effektivität der Aufgabenerfüllung haben kann, kann dies auch negative Auswirkungen auf die innere Sicherheit haben. Daher sind wir als Inlandsnachrichtendienst nur der Bundesregierung gegenüber zum Bericht verpflichtet und ermächtigt, so dass ich bedaure, Ihnen auf Ihre Frage zur konkreten Arbeitsweise unseres Hauses keine detaillierte und individuelle Auskunft geben zu können.
Ausführliche Darstellungen zur Legitimation und Zuständigkeit des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie durch unsere verschiedenen Publikationen, welche für die Bürger/ -innen auf unserer Internetseite „www.verfassungsschutz.de“ zur Einsichtnahme eingestellt sind.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass die aktuelle Flüchtlingssituation uns große Sorgen bereitet. Der Verfassungsschutz beobachtet die sicherheitsrelevanten Aktivitäten sehr genau. Entsprechenden Hinweisen gehen die Verfassungsschutzbehörden unverzüglich und umfassend nach.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(In wessen Auftrag eigentlich – beim Autohändler bedeutet das, keine Garantie)
Der erfahrene Folterknecht weiß ob dieser regelrecht auswendig gelernten Blitzeinlassung, dass er hier den richtigen zur Bank führt und kommt genüsslich zum Beginn der Folterpraxis, dem Zeigen der Instrumente:
An
poststelle@bfv.bund.de;
bfvinfo@verfassungsschutz.de
Cc
zentrale@bundesnachrichtendienst.de
- Oktober 2015 um 23:55 (5 vor 12)
Sehr geehrte Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
ich bedanke mich zunächst für die Beantwortung meiner E-Mail vom 27.10.2015.
Sie verkennen die Situation, insbesondere die der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Zu meiner Forderung ist es nicht die Zeit für aus Textbausteinen zusammengesetzte Standartantworten.
Ich fordere Sie daher auf unsere gesamte Korrespondenz umgehend sämtlichen Mitarbeitern Ihrer Behörde bis hin zur Leitung weiterzuleiten. Der Bundesnachrichtendienst erhält diese E-Mail in Kopie. Zudem fordere ich Sie auf unsere gesamte Korrespondenz an sämtliche leitenden Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes weiterzuleiten.
Die mit E-Mail vom 27.10.2015 gesetzte Frist für Ihr umfassendes Handeln bezüglich der Abhilfe hinsichtlich des hochverräterischen Treibens der gesamten Regierung und sämtlicher nachrangigen Behörden bis hin zu Kommunalpolitikern um die Herbeiführung und Begünstigung der Invasorenattacke bleibt unverändert bestehen. Von der Bundeskanzlerin bis zum Stadtverordneten wird die Weisung der Unterbringung und umfassenden Verpflegung – Nahrung, Kleidung, medizinische und finanzielle Versorgung – einer Invasorenarmee in einem von staatlicher Propaganda in sämtlichen gleichgeschalteten öffentlich -“rechtlichen“ Medien getragenen rechtsfreien Raum umgesetzt. Auf allen Ebenen des politischen Handelns tönt es ausschließlich: Wir müssen, wir müssen, wir müssen … de facto die nächste Straftat mit der letzten begründend.
Offensichtlich begreifen immer mehr Bürger, dass das Handeln der Regierung hochverräterisch ist.
Selbst die „taz“, derzeit bestimmt nicht sonderlich regierungskritisch, erkennt lediglich den Aspekt der „Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ als nicht erfüllt. Dieser ist jedoch bereits in der Anzeige von Herrn RA Heumann zur Genüge als erfüllt begründet und durch das Räumen einer Blockade vor einer geplanten Invasorenunterkunft in Übigau endgültig erfüllt. In Einsiedel scheitert die vollendende Anwendung der Gewalt seit Wochen nur am beherzten Einschreiten der Bürger. Eine klare Drohung mit Gewalt durch immer wieder anrückende Polizeieinheiten liegt in jedem Fall auch hier bereits vor. In o. g. Publikation wird zudem bestätigt, was in meiner E-Mail vom 27.10.2015 bereits erwähnt ist. Die Staatsanwaltschaft geht diesen Anzeigen offensichtlich nicht rechtsstaatlich nach um der Beeinträchtigung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken.
Dies bedeutet, eine faktisch hochverräterische Regierung kann ungehindert, bislang auch ungehindert von Ihrer Behörde, ihrem hochverräterischen Handeln nachgehen. Die daraus resultierende Bedrohungslage gestehen zwischenzeitlich höchste Vertreter Ihrer Behörde sowie des Bundesnachrichtendienstes und des Bundeskriminalamtes ein.
Wenn diese Behördenvertreter ihr Entsetzen der Presse mitteilen um vom Bürger gehört zu werden, bedeuten dies, dass man bereits seit Wochen und Monaten zu dieser Prognose gekommen und bei den Verantwortlichen in der Politik auf taube Ohren gestoßen ist.
Daher sind Ihre Ausführungen bezüglich Ihrer rechtlichen Verpflichtung die Bundesregierung über die Sicherheitslage zu unterrichten nur noch als kaum noch zu überbietender Irrsinn zu bezeichnen.
Sie erklären damit, dass Sie denen gegenüber verpflichtet seien, die den Bestand des Staates gefährden. Sie sind jedoch, wie der Name Ihrer Behörde schon ausdrückt, zum Schutz der Verfassung verpflichtet, nicht zum Schutz einer Verbrecherbande, die den Staat gefährdet und die Verfassung außer Kraft setzt.
Sollte die Ihnen gesetzte Frist ohne erkennbares Eingreifen Ihrer Behörde oder der mit Ihnen zusammenarbeitenden Dienste bis hin zum Militär verstreichen, kann und wird das Recht auf Widerstand in Kraft treten. Diese Frist beträgt derzeit noch ca. 48 Stunden und kann nicht verlängert werden. Vertrödeln Sie daher keine Minute, kein Stunde und keinen Tag. Jede Stunde Zuwarten bedeutet tausende Tote mehr in den mittlerweile unausweichlich zu erwartenden Bürgerkriegszuständen, denen Deutschland entgegengeht, jeder Tag Zehntausende, jede Woche Hunderttausende und jeder Monat Millionen.
Sollten Ihnen diese Opfer egal sein, kann ich Ihnen versichern, dass auch noch so hastiges Schreddern aller Akten niemanden vor der immensen Straferwartung bewahren wird, die jedem droht, der Hochverrat von Amts wegen begünstigt.
Entscheiden Sie also fristgerecht, ob Ihre Behörde zum Gegenstand des Widerstandes und der darauf folgenden wiederhergestellten rechtsstaatlichen Strafverfolgung wird.
Die gesetzte Frist kann auch nicht durch die Argumentation mit Hoffnung auf politisch eingeleitete oder nur geplante oder nur in Erwägung gezogene oder nur mit Hilfe der Europäer oder gar der Türken umzusetzende Maßnahmen zur Abwendung innerer Unruhen, des Bürgerkrieges und der Gefährdung des Staates verhandelt werden. Keine dieser Hoffnungen besteht bei Betrachtung der tatsächlichen politischen, militärischen und ökonomischen Lage. Sie werden diesbezüglich Ihre Analysen ebenfalls abgeschlossen haben, daher will ich hier im Rahmen dieser letzten Aufforderung nicht im Einzelnen vortragen.
Die gesetzte Frist kann auch nicht zeitnah mit der Argumentation längerer auch noch so geheimer Planung des Eingreifens verhandelt werden. Dem seit offensichtlich 65 Jahren zum Schutz der Demokratie tätigen Verfassungsschutz, so die Werbung auf Ihrem offiziellen Briefpapier, wird es in diesen 65 Jahren und insbesondere hinsichtlich dunkler deutscher Vergangenheit gelungen sein einen Plan zu erarbeiten die Demokratie vor einer aus dem rechtsstaatlichen Ruder gelaufenen, hochverräterischen Politikerbande zu schützen. Das ist nun Ihr einziger legitimer Auftrag.
Meine zugegeben in Teilen „hart am Wind befindliche“ Ausdrucksweise bitte ich abschließend höflich zu entschuldigen und nicht persönlich zu nehmen. Zur Rettung Deutschlands sehe ich mich dazu gezwungen – Widerstand ist kein Wattebauschwerfen im harmonischen Stuhlkreis – und nehme die Konsequenzen gern in Kauf.
Ich stehe Ihnen weiterhin für Rückfragen und umfassende, effektive Beratung jederzeit gern zur Verfügung und verbleibe in der vagen Hoffnung, dass Sie sich nun nicht durch unsere Verfassung bedroht fühlen und auf Ihr erfolgreiches Handeln, das spätestens am 01.11.2015 durch spektakuläre mediale Berichterstattung selbst durch die Propagandamaschine der Hochverräter bestätigt wird,
mit freundlichen Grüßen
Das Opfer verfällt angesichts der Instrumente des brutalen Rechtsextremen in Schockstarre. Es lässt die Frist verstreichen und schweigt. Es will sich lieber der Folter stellen als seine Mittäter zu verraten. Das passiert auch den erfahrensten Folterknechten. Dann muss das Geschäft eben blutig weitergeführt werden. Aber auch dabei gilt es, die richtige Dosierung zu finden, dem Opfer immer wieder Erholungsphasen einzuräumen, die Zeit für sich arbeiten zu lassen.
01.11.2015 19:36
Die WELT im Liveticker
Verfassungsschutz besorgt über Angriffe gegen Flüchtlinge
Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen geißelt die vielen Angriffe auf Flüchtlinge und Asylbewerberunterkünfte hierzulande als einen Angriff auf die demokratische Kultur. Die Straftaten gefährdeten auch die innere Sicherheit Deutschlands, sagte er in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“.
Die Hetze werde organisiert von Parteien wie der NPD oder den Rechten. Auf der anderen Seite stünden dann mehrere Hundert Angriffe gegen Asylbewerberheime insgesamt, weitgehend von Einzeltätern oder Kleinstgruppen durchgeführt. „Wir sehen sie lokal verortet, nicht bundesweit“, sagte er.
In Deutschland herrsche angesichts der hohen Flüchtlingszahlen insgesamt eine Stimmung, die eine Art Gewaltbereitschaft entstehen lasse, sagte Maaßen.
02.11.2015 06:30
Die WELT im Liveticker
Geheimdienst und Polizei in Alarmbereitschaft wegen des Flüchtlingsstroms
Der baden-württembergische Verfassungsschutz ist wegen des unkontrollierten Zuzugs von Flüchtlingen aus aller Welt in Hab-Acht-Stellung. „Erste Annäherungsversuche der sunnitisch-islamistischen Bewegung Tablighi Jamaat haben schon begonnen“, sagte der Islamismusfachmann des Landesamtes für Verfassungsschutz, Herbert Landolin Müller.
Vorstellbar sei, dass ehemalige Kämpfer des Islamischen Staates (IS) unter den Flüchtlingen seien. Der IS fahre jedoch auch eine Kampagne gegen die Flucht von jungen Männern etwa aus Syrien, weil dort Kämpfer dringend gebraucht würden. Ziel der Tablighi-Bewegung sei es in erster Linie, Muslime, die vermeintlich eine zu weltliche Grundhaltung haben, zu einem streng an den Koran ausgerichteten Leben zu bewegen.
Insgesamt wisse der Verfassungsschutz aber noch zu wenig über die Tausenden von Flüchtlingen im Land, um belastbare Angaben machen. „Wir wissen nicht, woher sie gekommen sind. Wenn sich tatsächlich Islamisten unter sie gemischt haben, so müssen wir uns diesem Problem stellen.“ Es seien vereinzelt dazu schon Hinweise eingegangen. „Dass wir da die Antennen ausfahren, ist selbstverständlich“, betonte Müller. Jedes Bundesland bekäme Hinweise und die Zahlen nähmen zu.
Riesige Kontingente an Invasoren „verschwinden“, ebenso Pässe. Landrat will abschwören und Invasoren zum Kanzleramt karren.
Die Mittäter entwickeln ein Positionspapier – wie tröstlich, fast schon eine Befreiungsaktion.
Während solcher Erholungsphasen kann das arme Opfer sich mit den Auswirkungen des ersten Einsatzes der Instrumente mental auseinandersetzen – dem sich zart entfaltenden Widerstand.
Dieses Mittel ist bei der Folter des Verfassungsschutzes ganz legitim. Hier mag man Rechtsphilosophisches von Kant bis Locke und christliche Rechtsethik drehen und wenden – Liegen die Voraussetzungen des Widerstandsrechts objektiv vor, so sind beliebige Formen des Widerstands, sei es individuell oder kollektiv, möglich, auch wenn sie geltendes Recht verletzen. Etwaige dabei begangene Straftaten und andere Rechtsverletzungen werden durch das Widerstandsrecht gerechtfertigt. Der den Widerstand Leistende muss aber jeweils das mildeste Mittel einsetzen, wenn ihm dies möglich ist. (Wiki)
Und da werden sogar die Erholungsphasen zur Folter, denn selbst die oben erwähnten, noch relativ mickrigen Übergriffe auf „Flüchtlinge“ werden vom Widerstandsrecht gedeckt, auch wenn sie vom dumpfen Schwachmaten ohne jegliche rechtliche Reflektion ausgeführt werden.
Schauen wir mal, was der wohldosierte Einsatz der Instrumente bei unserem armen Opfer anrichtet.
Und – zwischendurch immer wieder Erholungsphasen:
Generalstreik ab 01.01.16 – ganz schön Feist.
Unter der Folter muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. War das von Reinhard Mey?