Von Uwe G. Hoffmann
Offiziell sollte Hartz IV vor gut elf Jahren eine Vereinfachung sein, inoffiziell aber nur einen funktionalen Niedriglohnsektor schaffen. Ersteres ging in die Hose, das mit dem Niedriglohnsektor hat jedoch funktioniert. Doch anscheinend gibt es immer noch Betroffene, die das System durchschauen und sich mit Händen und Füßen wehren. Deshalb will der Gesetzgeber zum 1. August das Gesetz mal wieder mit Neuregelungen bestücken. Auch hier heißt das offizielle Ziel Vereinfachung und Entschlackung der Verwaltung und wieder einmal hat man das Gefühl, dass es inoffiziell darum geht, noch mehr Druck auf Langzeitarbeitslose ausüben zu können. Mittlerweile – und wir wissen wovon wir reden – muss um jede Packung Tapetenkleister oder um jeden neuen Schulranzen gekämpft, notfalls prozessiert werden. Eine Belastung für alle, auch für die Jobcentermitarbeiter und die Sozialgerichte.
Wer ab 1. August 2016 eine zumutbare Tätigkeit ablehnt oder wem aus personenbezogenen Gründen gekündigt wird, der muss seine „Ersparnisse“, die er sich von seinem Regelsatz zurückgelegt hat angreifen. Für Betroffene kann es teuer werden. Der Gesetzgeber hält sich offen Rückforderungsansprüche geltend zu machen; und zwar bis zu drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sein Anspruch entstanden ist. Sozialexperten schätzen, dass in spätestens fünf Jahren wohl jeder zweite Hartz-IV-Empfänger mit solchen Rückanforderungsansprüchen zu rechnen habe.
Dass das Interesse der Politik nicht die Vermittlung der Bedürftigen in echte Arbeit ist, scheint offensichtlich zu sein. So hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von den 350 Millionen Euro Haushaltsrest, der in den Bereich „Eingliederung in die Arbeit“ geflossen ist, erstmal 330 Millionen für den Personal- und Verwaltungstopf entnommen. Eine Mittelumwandlung, ein Wort, das man sich merken sollte. Weiterhin muss für alle Betroffenen klar sein, dass es echte Hilfe wohl nur in den seltensten Fällen gibt. Wer etwas möchte, muss es sich erstreiten. Und wir arbeiten kostenlos für Sie, versprochen.