Von Klaus Peter Krause
Auch unsere Demokratie, auch unser Rechtsstaat – Erfüllen sich an uns die Worte von John Quincy Adam? Müssen wir fatalistisch hinnehmen, was mit uns geschieht? – Das Recht zum Widerstand gibt das Grundgesetz – Das Widerstandsrecht aus dem juristischen Winterschaf wecken – Wenn alte politische Kräfte Sicherheit nicht mehr garantieren, müssen neue her
Eine Binsenweisheit: Alles ist vergänglich. Aber auch unsere Demokratie. Auch unser Rechtsstaat. Wir erleben es schon seit geraumer Zeit und jetzt zusätzlich durch politische Reaktionen und Konflikte, die uns mit dem Ansturm von Schein-Asylanten überrollen, dem Kanzlerin Merkel eigenmächtig Tor und Tür in unverantwortlicher Weise geöffnet hat. In diesem Zusammenhang erhielt ich in diesen Tagen von einem „Mr. N.N.“ per Mail einen kleinen Hinweis. Er schrieb: „Wir leben derzeit in einer schwierigen Phase des Umbruchs. Nichts, aber auch gar nichts scheint sicher zu sein. Mit Ausnahme des Todes und der Steuer. Aber selbst Staaten, Demokratien, die Steuern erheben und eintreiben, sind nicht davor gefeit, Selbstmord zu begehen. Das meint zumindest John Quincy Adam.“ Und er fügte von Adam dieses Zitat bei:
Jede Demokratie hat sich letztlich selbst zur Strecke gebracht
“Denken Sie daran: Eine Demokratie hat niemals längere Zeit Bestand. Sie verausgabt sich, begeht Selbstmord. Es hat noch nie eine Demokratie gegeben, die sich nicht letztlich selbst zur Strecke gebracht hätte. Es ist sinnlos zu behaupten, die Demokratie sei weniger eitel, weniger stolz, weniger eigensüchtig oder habgierig als eine Aristokratie oder Monarchie. Das ist sie nicht; die Geschichte bietet kein Beispiel dafür. Alle Menschen unter allen ursprünglichen Regierungsformen werden von den gleichen Leidenschaften beherrscht, die sich, wenn unkontrolliert, in den gleichen Phänomenen von Lug und Trug, Gewalt und Grausamkeit äußern.”
Hinnehmen oder Gegenwehr?
Muss uns das derweilen nicht sehr bekannt vorkommen? Wird sich das nun auch an uns erfüllen? Und können wir wirklich nichts dagegen unternehmen. Müssen wir, was mit uns geschieht, fatalistisch hinnehmen? Nein, wir Deutschen sollten uns zur Gegenwehr aufraffen. John Quincy Adam lebte von 1767 bis 1848. Er war ein amerikanischer Politiker und Diplomat sowie von 1825 bis 1829 der sechste Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Schon sein Vater war USA-Präsident gewesen, der zweite Präsident nach George Washington dem ersten. Nähere Einzelheiten über ihn hier. Die zitierten Worte von ihm wenigstens zu kennen, müsste schon Motivation genug sein. Oder sollen wir uns weiterhin vorhalten lassen „Die Menschen wollen nichts von Zuständen wissen, gegen die sie vielleicht etwas tun müssen“? Oder auch diesen: „Die Deutschen haben nur Mut, wenn er ihnen befohlen wird“?
Das Recht zum Widerstand gibt das Grundgesetz
Wenn die Staatsführung Recht bricht und Parlament wie Justiz gegen den Rechtsbruch versagen, wenn der Staat versagt, wird Widerstand zur Pflicht. Das Recht dazu besteht, das Grundgesetz sichert es zu: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (Artikel 20 Absatz 2, 3 und 4 GG). Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen hat Thor v. Waldstein aus aktuellem Anlass eine juristische Orientierungshilfe verfasst. Waldstein ist Rechtsanwalt mit zweifacher Promotion (Dr. rer. soc. Und Dr iur.). Näheres über ihn hier. In der Einleitung schreibt er:
Das Widerstandsrecht aus dem juristischen Winterschaf wecken
„Vor dem Hintergrund der seit Sommer 2015 flutartig angestiegenen Masseneinwanderung von Fremden nach Deutschland und des in diesem Zusammenhang festzustellenden vollständigen Versagens der Regierung sind viele Bürger der Auffassung, dass nunmehr der Worte genug gewechselt seien. Immer mehr fragen danach, was jenseits des anwachsenden Protests auf Demonstrationen, in Bürgerversammlungen und in den elektronischen Medien seitens des Einzelnen zusätzlich getan werden kann, um der unmittelbar drohenden Gefahr einer Landnahme wirksam entgegen treten zu können. Bei der Beantwortung dieser Frage rückt zunehmend ein fast vergessener , jetzt aber aktuell gewordener Artikel des Grundgesetzes (GG)in den Mittelpunkt des Interesses, das politische Widerstandsrecht der Deutschen nach Art. 20 IV GG. In Anbetracht der Dramatik der politischen Situation und des immer offensichtlicher werdenden Auseinanderfallens von
Bürgerwille und Regierungshandeln spricht vieles dafür, dass der juristische Winterschlaf, in den dieses Widerstandsrecht seit einem knappen halben Jahrhundert gefallen ist, schnell enden könnte. Um so wichtiger ist es, einmal genauer zu untersuchen, in welchem juristischen Rahmen die Bürger ihr im Grundgesetz verbrieftes Widerstandsrecht ausüben können.“
Aus dem Widerstandsrecht lässt sich auch eine Widerstandspflicht ableiten
Abschließend weist v. Waldstein darauf hin, es bestünde (unter den von ihm zuvor genannten Voraussetzungen) nicht nur ein Recht des Bürger zum Widerstand gegen seine verfassungswidrig und rechtsbrecherisch handelnde Regierung, sondern möglicherweise sogar auch eine Pflicht: „Beispielsweise sehen Artt. 147 HessVerf und 19 BremVerf eine solche Handlungspflicht des Bürgers bei einer existenziellen Krise der Staatsordnung ausdrücklich vor. Aber auch in anderen Bundesländern, in denen eine solche Handlungspflicht nicht ausdrücklich kodifiziert ist, spricht vieles dafür, dass die von dem Bürger über einen langen historischen Zeitraum erkämpften demokratischen Rechte des Souveräns für so wertvoll anzusehen sind, dass dieser Souverän im Gegenzug auch bereit sein muss, bei einem offenkundigen und schwerwiegenden Verfassungs- und Rechtsbruch der Regierung das staatliche Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.“ Der ganze Text der Waldstein- Orientierungshilfe hier.
Verkommen zu einer Art Rechtsbiegerei
Bereits 1997 stellte der Juraprofessor Günter Felix, Köln, in einer Zuschrift an die FAZ fest: „In Wahrheit hat sich ein staatsethischer Rechtsbruch vollzogen, der das Rückenmark unseres Rechtsstaates verletzt hat. Ich bin materiell nicht betroffen. Aber ich habe den Glauben an unseren Rechtsstaat und an die Integrität unserer involvierten Staatsorgane und ihre handelnden Mitglieder verloren. Vor allem ist auch mein Rechtsgewissen enteignet worden, und es ist mir klar geworden, dass unser ehemaliger Rechtsstaat zu einer Art Rechtsbiegerei verkommen ist.“ Und von Immanuel Kant stammt der Satz „Das Recht muss nicht der Politik, wohl aber die Politik dem Recht angepasst werden. Alle Politik muss ihre Knie vor dem Recht beugen.“ Nicht anders Gustav Stresemann: „Recht geht vor Politik und niemals umgekehrt.“ Inzwischen geschieht zu häufig das Gegenteil.
„Immer lauter wird der Ruf nach sicheren Grenzen“
Manfred Rouhs von der Bürgerbewegung Pro Deutschland (Web-Seite hier) schrieb am 5. November: „noch vor wenigen Monaten war Bundeskanzlerin Angela Merkel die beliebteste Politikerin Deutschlands. Aber mit ihrer Entscheidung für die schrankenlose Aufnahme asylsuchender Menschen in Deutschland schwand auch ihr Rückhalt in der Bevölkerung. Mittlerweile scheint Merkel den Bezug zur Realität verloren zu haben. Kaum jemand glaubt noch ihren Beschwichtigungen. Immer lauter wird der Ruf der Deutschen nach sicheren Grenzen.“
„Merkel spaltet die Gesellschaft“
Und weiter: „Objektiv gibt es in Deutschland weder eine Steuerung, noch eine Kontrolle der Zuwanderung. Wer zu Fuß über die grüne Grenze einreist, wird nicht überprüft. Eine Erfassung von Asylsuchenden beginnt erst, sobald sie Unterkunft und Verpflegung beanspruchen. In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind Tausende Asylbewerber spurlos aus ihren Unterkünften verschwunden. In vielen Fällen weiß niemand wirklich, um wen es sich hierbei handelt. … Merkels Zuwanderungspolitik belastet Bund, Länder und Kommunen. Sie spaltet die Gesellschaft. Dem Schaden, den diese Politik anrichtet, steht kaum ein Nutzen gegenüber. Jeden Tag sterben Menschen bei dem Versuch, über das Mittelmeer nach Europa zu kommen. Sie folgen dem Versprechen der deutschen Kanzlerin, niemanden zurückzuweisen. Sie folgen den Bildern von schönen, warmen Häusern, in denen sie zu wohnen hoffen – und der Aussicht auf kostenlose medizinische Versorgung.“
„Nun warnt auch Merkel vor den Folgen ihrer Politik“
Der Journalist Udo Ulfkotte schreibt, auch Kanzlerin Merkel bereite die Bürger jetzt auf Krieg und Unruhen vor. Während die Propagandamedien Durchhalteparolen verbreiten würden, („Wir schaffen das“), mache selbst sie die Kehrtwende. Nachdem ausnahmslos alle wichtigen Führungspersönlichkeiten Europas Unruhen und Flächenbrände in Europa prognostiziert hätten, warne nun auch die Bundeskanzlerin vor den Folgen ihrer Politik. In Darmstadt habe Merkel gesagt, sie wolle nicht schwarzmalen. Aber solche Konflikte könnten schnell kommen. Ulfkotte kommentiert: „Man reibt sich verwundert die Augen, denn solche Sätze wurden bislang nur ‚Rechtspopulisten’ zugeschrieben. Wer ‚Vorsicht Bürgerkrieg’ sagte und vor militärischen Auseinandersetzungen in Europa warnte, der galt bislang als Spinner. Im Jahr 2010 hatte etwa der Schweizer Armeechef vor dem Hintergrund der Euro-Krise und absehbarer Flüchtlingsströme über den möglichen Einsatz der Armee gegen Migrationsströme in Europa gesprochen. Er zeichnete ein Bild der künftigen Bürgerkriege. Man lachte ihn aus. Der Schweizer Verteidigungsminister Ueli Maurer sah die mögliche Lage allerdings wenige Monate später noch dramatischer. Ein Zusammenbruch der staatlichen Strukturen in der EU wurde seither nicht mehr ausgeschlossen.“ Ulfkottes ganzer Beitrag hier.
„Wenn alte politische Kräfte Sicherheit nicht mehr garantieren, müssen neue her“
Und noch einmal Manfred Rouhs, der dafür eintritt, wieder eine sichere Außengrenze zu errichten, wie sie Deutschland noch in den 1980er Jahren gehabt habe. „Asylanträge können in den deutschen Botschaften im Ausland gestellt werden. Einreisen nach Deutschland darf nur, wer einen Pass und ein gültiges Visum besitzt. So handhaben es US-Amerikaner, Kanadier und Australier. So sollte es auch in Deutschland wieder gehandhabt werden! Auch wir Deutschen haben ein Recht auf ein Leben in Sicherheit. Soweit die alten politischen Kräfte dieses Recht nicht mehr garantieren, müssen neue her. Veränderung gehört zum Wesen der Demokratie!“
Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel, weil diese gegen Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes verstößt, hat die junge Partei AfD bei der Staatsanwaltschaft Berlin schon am 9. Oktober gestellt.